Schutzstreifen für Radfahrende in Paderborn

Diese Regeln gelten hier

© Stadt PaderbornSchutzstreifen Löffelmannweg, Thomas Jürgenschellert

m Radverkehrsnetz von Paderborn sind sie seit langem etabliert: Schutzstreifen für Radfahrende. Die durch eine unterbrochene Schmalstrichmarkierung gekennzeichneten Fahrbahnbereiche sind ein zentraler Bestandteil der städtischen Bemühungen, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Denn auf der Straße – stets im Sichtfeld des Autoverkehrs – sind Radfahrende sicherer und komfortabler unterwegs als auf den Hochbordradwegen. Während den meisten Verkehrsteilnehmenden die Regeln geläufig sind, zeigt sich im Alltag, dass die Sicherheit der Radfahrenden durch falsches Verhalten immer wieder gefährdet wird. Dies nimmt die Stadt Paderborn zum Anlass, um noch einmal grundlegend über die zentralen Verhaltensregeln zu informieren.

Die Schutzstreifen bieten Radfahrenden eine klar erkennbare und sichere Zone im fließenden Verkehr. In Paderborn werden Schutzstreifen mit einer Breite von mindestens 1,50 Metern markiert. Zudem gibt es entlang von Parkflächen einen Sicherheitstrennstreifen. Grund ist die sogenannte Dooring Zone, in der Radfahrende durch sich öffnende Autotüren gefährdet werden könnten.

Das Befahren des Schutzstreifens ist für den Autoverkehr nur in Ausnahmefällen und ohne Gefährdung der Radfahrenden erlaubt, beispielsweise um dem Gegenverkehr auszuweichen. Das Halten oder Warten auf dem Schutzstreifen ist untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Leider passiert dies nach Beobachtungen aber immer wieder. Ein Beispiel für dieses Problem findet sich am Löffelmannweg vor der Grundschule Overberg-Dom. Hier werden die Schutzstreifen regelmäßig von an der Ampelkreuzung wartenden Autos blockiert. Die Radfahrenden können nicht vorbeifahren. Probieren sie es dennoch bei beengten Verhältnissen, sind sie besonders gefährdet.

Weiterhin wird oft durch Radfahrende berichtet, dass viele Autofahrende sehr nah an der markierten Linie entlangfahren und dabei die 1,5 Meter Seitenabstand zum Radverkehr unterschreiten. Es gilt: Auch wenn Radfahrende auf einem Schutzstreifen unterwegs sind, müssen Autofahrende beim Überholen den gesetzlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Wird zu dicht überholt, sorgt dies nicht nur für ein ungutes Gefühl bei den Radfahrenden – auch objektiv ist die Unfallgefahr erhöht.

Die Stadt Paderborn appelliert eindringlich an alle Kfz-Führenden: Halten Sie bitte die Schutzstreifen für den Radverkehr frei und überholen Sie mit ausreichendem Seitenabstand. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme können Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende sicher unterwegs sein. Im Zweifelsfall ist es besser, hinter dem Radfahrenden zu bleiben.