Stadt Paderborn führt Bestimmungsverfahren durch

Für neu zu errichtende Grundschule in Schloß Neuhaus

© Stadt PaderbornBestimmungsverfahren

Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. April, die Errichtung einer Grundschule am Standort Memelstraße 11-13, 33104 Paderborn-Schloß Neuhaus durch Auflösung des Grundschulverbundes Bonhoeffer-Heinrich und Errichtung einer neuen Grundschule, an selber Stelle beginnend, ab dem Schuljahr 2025/26 beschlossen.

Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zu dem Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden und für die die neu zu gründende Schule die nächstgelegene Grundschule darstellt, können die Schulart dieser Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule, katholische Bekenntnisschule, evangelische Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule) in einem Abstimmungsverfahren bestimmen.

Das Bestimmungsverfahren findet an den folgenden Tagen in den Räumlichkeiten des Grundschulverbundes Bonhoeffer-Heinrich statt: Am Montag, 27. Mai 2024, von 8 bis 10 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie Dienstag, 28. Mai, von 8 bis 10 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und darüber hinaus am Mittwoch, 29. Mai, von 8 bis 10 Uhr und von 14 bis 15 Uhr.

Abstimmungsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag eingetragen sind. Wie das Schulverwaltungs- und Sportamt mitteilte, werden die abstimmungsberechtigten Eltern per Brief hierauf hingewiesen.

Das Abstimmungsverzeichnis kann an folgenden Tagen in den Räumlichkeiten des Schulverwaltungsamtes der Stadt Paderborn, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Raum B 3.26 (Anmeldung über Info Raum C 0.01) eingesehen werden: Am Mittwoch, 22. Mai 2024, von 8 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag, 23. Mai, von 8 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr und am Freitag, 24. Mai, von 8 bis 13 Uhr.

Die Erziehungsberechtigten können an diesen Tagen Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis nehmen. Ebenfalls können im genannten Zeitraum Erziehungsberechtige, welche nicht von Amts wegen im Abstimmungsverzeichnis erfasst wurden, ihr Kind aber an der neuen Grundschule einschulen lassen wollen, einen Antrag auf Aufnahme in das Abstimmungsverzeichnis stellen.

Zum Eintrag in das Abstimmungsverzeichnis sowie zur Abstimmung bittet das Schulverwaltungs- und Sportamt einen amtlichen Identitätsnachweis mit Lichtbild mitzubringen. Für Fragen steht das Schulverwaltungs- und Sportamt gerne unter der Tel.-Nr. 05251/88 14044 zur Verfügung.