Briefwahl-Unterlagen können erst spät versendet werden

Wahlamt der Stadt Paderborn bittet darum, von telefonischen Anfragen abzusehen

© Stadt PaderbornBundestagswahl am 23. Februar

Das Wahlamt der Stadt Paderborn macht darauf aufmerksam, dass nach Auffassung der Bundeswahlleitung für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar das „Leitbild der Urne“ gelte und dies umso mehr im Fall der vorgezogenen Bundestagswahl, da die Unterlagen zur Briefwahl erst kurzfristig vor der Wahl versandt werden können.

Voraussichtlich werden die notwendigen Stimmzettel erst am 10. Februar zur Verfügung stehen, sodass das Briefwahlamt in der Bahnhofstraße 50 in Paderborn auch erst dann seine Pforten öffnen wird. Auch frühzeitig beantragte Briefwahlunterlagen können deshalb voraussichtlich erst ab dem 10. Februar versendet werden. Das Wahlamt bittet darum, von telefonischen Anfragen zum Versand der Briefwahlunterlagen bis zum 14. Februar abzusehen.

Für die Briefwahl steht bei dieser Bundestagswahl ein relativ kurzer Zeitraum zur Verfügung: Die roten Wahlbriefe mit den gekennzeichneten Stimmzetteln müssen bis zum Tag der Wahl, 23. Februar, 18 Uhr, wieder beim Wahlamt eingegangen sein. Wer möchte, kann ab dem 10. Februar die Unterlagen persönlich im Wahlamt in Empfang nehmen und gegebenenfalls vor Ort wählen.

Unter der Internetadresse www.paderborn.de wird in Kürze die Möglichkeit bestehen, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Vermutlich werden in der letzten Januarwoche die sogenannten Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese enthalten auch einen QR-Code für eine unkomplizierte Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Ab dem 10. Februar hat das Briefwahlamt der Stadt Paderborn zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Freitag, 15. Februar, von 7.30 bis 12 Uhr sowie Freitag, 21. Februar, von 7.30 bis 15 Uhr.