Bundestagswahl am 23. Februar

Wahlamt öffnet am 10. Februar

© Stadt PaderbornBundestagswahl

Das Wahlamt der Stadt Paderborn macht darauf aufmerksam, dass nach Auffassung der Bundeswahlleitung das Leitbild für die Wahl zum Deutschen Bundestag die Urnenwahl ist, dies gelte umso mehr im Falle der vorgezogenen Bundestagswahl. Das Wahlamt kann erst am Montag, 10. Februar 2025, öffnen. Die Anschrift lautet: Bahnhofstraße 50, 33102 Paderborn.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlamtes lauten wie folgt (keine Terminvereinbarung erforderlich):

Montag – Mittwoch 07.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 07.30 – 12.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025 07.30 – 15.00 Uhr

Da Einspruchs- und Beschwerdefristen von Parteien und Wählergruppen gegenüber der Bundeswahlleiterin bis zum Donnerstag, 30. Januar 2025, bestehen, kann erst danach eine Drucklegung der Stimmzettel erfolgen. Es ist deshalb mit einer Lieferung der Stimmzettel voraussichtlich am Freitag, 7. Februar 2025, zu rechnen. Erst dann kann ein Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen. Schon jetzt beantragte Briefwahlunterlagen können deshalb auch voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar 2025, versendet werden. Es wird darum gebeten, von telefonischen Anfragen zum Versand der Briefwahlunterlagen bis Freitag, 14. Februar 2025, abzusehen. Schriftlich gestellte Anträge müssen unterschrieben sein.

Für die Briefwahl steht bei dieser Wahl ein relativ kurzer Zeitraum zur Verfügung, da die roten Wahlbriefe mit den gekennzeichneten Stimmzetteln bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr wieder beim Wahlamt eingegangen sein müssen. Man kann ab Montag, 10. Februar 2025, die Unterlagen auch persönlich im Wahlamt in Empfang nehmen und gegebenenfalls vor Ort wählen.

Empfehlung: Unter der Internetadresse www.paderborn.de besteht die Möglichkeit der Online-Briefwahlbeantragung. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch einen persönlichen QR-Code für eine solche unkomplizierte Beantragung.