Änderungen in der Fahrradstraße Am Ostfriedhof
Gestaltungskonzept für Fahrradstraßen umgesetzt
Die Fahrradstraße Am Ostfriedhof wurde in dieser Woche entsprechend des beschlossenen Gestaltungskonzeptes für Fahrradstraßen umgestaltet. Fahrradstraßen sollen gegenüber anderen Straßen deutlicher hervorgehoben werden, denn sie sind in erster Linie für den Radverkehr gedacht. Entsprechend der Straßenverkehrsordnung gilt hier eine besondere Rücksichtnahme gegenüber den Radfahrenden.
Das bedeutet, dass der Kfz-Verkehr sich an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen muss. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden beträgt 30 km/h. Der Radverkehr darf auf der Fahrbahn nebeneinander fahren. Überholt werden darf nur, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu den Radfahrenden eingehalten werden kann.
Neben der Markierung der Fahrbahnränder als Wiedererkennungsmerkmal der Fahrradstraßen und von Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr und Fahrradpiktogrammen, werden in den Einfahrtsbereichen Torsituationen geschaffen.
Nähere Informationen zu Fahrradstraßen und der Gestaltungsleitfaden sind auf der Website der Stadt Paderborn (Wohnen und Soziales > Mobilität > Radverkehr > Fahrradstraßen in Paderborn) zu finden.