Öffentliche Auslegung zum Überschwemmungsgebiet Beke

Unterlagen auch über das Internet einsehbar

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Gemäß § 83 Abs. 1 Landeswassergesetz informiert die Bezirksregierung Detmold, dass in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 15. August dieses Jahres die Planunterlagen für die Festsetzungen zum Überschwemmungsgebiet Beke öffentlich ausliegen.

Die Unterlagen sind während der Auslegung auch über die Homepage der Detmolder Bezirksregierung unter dem Link „Aktuelles aus der Wasserwirtschaft | Bezirksregierung Detmold“ und dem Suchbegriff „Auslegung Beke“ einsehbar.

Informationen zur Auslegung bei der Stadtverwaltung Paderborn finden Interessierte online unter https://amtsblatt.paderborn.de.