Neuer Mietspiegel für Paderborn
Gilt ab dem 1. April 2025
Ist eine Miete für eine Wohnung ortsüblich und angemessen? Mit dieser Frage beschäftigen sich Vermieter*innen und Mieter*innen bei der Neuvermietung einer Wohnung oder bei einer Mieterhöhung gleichermaßen. Der neue Paderborner Mietspiegel, der ab dem 1. April 2025 gilt, bietet eine gute Grundlage, hierauf eine Antwort zu finden.
Mit dem neuen Mietspiegel liegt weiterhin ein nach den gesetzlichen Bestimmungen qualifizierter Mietspiegel für Paderborn vor. Die Interessenvertretung von Vermieter*innen und Mieter*innen, das sind in Paderborn der Haus- und Grundeigentümerverein Paderborn e.V. und der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V., haben ihn als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.
Mietspiegel sind ein vielfach erprobtes und objektives Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnraum. Sie bieten eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit. Damit sorgen sie für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und für Rechtssicherheit – etwa bei Mieterhöhungsverfahren – und sind daher von großer praktischer Bedeutung für das Verhältnis zwischen den Mietparteien.
Grundlage für den neuen Mietspiegel bildet der Mietspiegel 2023. Dieser wurde nunmehr über den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes an die Marktentwicklung angepasst. Die Struktur des Mietspiegels mit den Basismietwerten für verschiedene Wohnungsgrößenklassen mit Mittelwerten und Spannen sowie den Besonderheiten wie beispielsweise Beschaffenheit, Ausstattung, Art der Wohnung und Lage – eingeteilt in verschiedene Mietpreiszonen – mit Zu- und Abschlägen blieb daher erhalten. Nur die zugehörigen Werte wurden über den Index neu berechnet. Im Ergebnis kann für jede Wohnung in Paderborner Wohngebieten eine aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden.
„Aus den vielen Anfragen zum Mietspiegel und den hohen Zugriffszahlen auf den Mietpreiskalkulator hat sich gezeigt, dass der bisherige Mietspiegel von der Paderborn Bürgerschaft angenommen wurde“, berichtet Markus Schräder, Leiter des Amtes für Vermessung und Geoinformation der Stadt Paderborn. „Da sich die Struktur des Mietspiegels nicht geändert hat, gehe ich davon aus, dass auch der neue Mietspiegel 2025 umfassend angewendet wird“, erläutert Schräder.
Der neue Mietspiegel tritt am 1. April 2025 in Kraft. Zeitgleich erscheint eine neue Mietspiegelbroschüre, die in digitaler Form auf den Internetseiten der Stadt Paderborn www.paderborn.de/wohnen-soziales/bauen-wohnen/mietspiegel.php verfügbar ist. Eine gedruckte Version ist in der Stadtverwaltung an den Standorten Bahnhofstraße 28 und 30, Am Hoppenhof 33 sowie in den Verwaltungsnebenstellen Schloß Neuhaus und Elsen und in den Geschäftsstellen der Interessenvertretungen in Paderborn erhältlich.
Auch der seit einigen Jahren etablierte Mietpreiskalkulator, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung komfortabel ermittelt werden kann, wurde weiterentwickelt. Die Nutzer*innen werden Schritt für Schritt durch die Online-Anwendung geführt: Nach Eingabe der Wohnungsanschrift wird das zugehörige Gebäude kartenbasiert ausgewählt. Mit weiteren spezifischen Angaben zur Wohnung wie Größe, Ausstattung, Beschaffenheit et cetera wird schließlich die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung ermittelt. Der Mitpreiskalkulator steht unter dem folgenden Link zur Verfügung www.paderborn.de/wohnen-soziales/bauen-wohnen/mietspiegel.php .