Änderung der Friedhofssatzung
In Kraft getreten am 6. September 2025
Am Samstag, 6. September 2025, ist die vom Rat am Donnerstag, 10. Juli 2025, beschlossene Änderung der Friedhofssatzung in Kraft getreten. Die Satzungsänderung beinhaltet folgende wesentlichen Regelungen:
Bestattungszeiten
Samstagsbestattungen finden ab Oktober 2025 nur noch in ungeraden Kalenderwochen statt. An Heiligabend und Silvester werden keine Bestattungen durchgeführt.
Friedgärten und Baumbestattungen
Es besteht jetzt die Möglichkeit, im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages schon zu Lebzeiten eine konkrete Grabstätte im Friedgarten oder ein Baumgrab für die Bestattung auszuwählen. Die Laufzeit des Nutzungsrechtes beginnt erst mit der Bestattung.
Verhalten auf dem Friedhof
Mit der Änderung der Friedhofssatzung in 2020 wurde das Befahren der Hauptwege auf dem Westfriedhof mit dem Fahrrad gestattet. Leider musste festgestellt werden, dass es regelmäßig durch rücksichtslose Radfahrende zu Gefährdungen der Friedhofsbesuchenden kommt. Es wurden sogar Trauerzüge in schnellem Tempo durchquert, sodass erhebliche Störungen der Bestattungen stattgefunden haben. Aufgrund dessen sieht sich die Stadt Paderborn gezwungen, das Befahren der Friedhofswege mit Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter für Besuchende wieder zu untersagen.
Ebenso wird fortan auf allen Friedhöfen ein striktes Alkohol- bzw. Rauschmittelverbot durchgesetzt, um die Würde des Ortes zu wahren und eine Beeinträchtigung anderer Friedhofsbesuchender auszuschließen.
Abräumen von Grabschmuck bei Baumgräbern und Gräbern im Friedgarten
Bei den pflegefreien Baumgräbern und Gräbern im Friedgarten gibt es die Regelung, dass Grabschmuck nur auf die Grabplatte gestellt werden darf, damit Pflegearbeiten in dem Feld durchgeführt werden können. Leider wird diese Regelung von sehr vielen Nutzungsberechtigten und Angehörigen nicht beachtet. Damit die Friedhofsmitarbeitenden jederzeit nicht zugelassenen Grabschmuck abräumen können, wurde eine entsprechende Regelung in die Satzung aufgenommen.
Keine Rückerstattung von Nutzungsgebühren bei vorzeitiger Rückgabe der Grabstätte
Bei der vorzeitigen Rückgabe von Grabstätten erfolgt keine Gebührenerstattung mehr für die noch nicht abgelaufene Nutzungsdauer.
Die vollständige Satzung findet sich unter www.paderborn.de
Stadtverwaltung Paderborn
Amt für Umweltschutz und Grünflächen
Telefon: 05251 88-12381 und 88-16761
E-Mail: friedhofpaderbornde