Keine Übermittlungssperre mehr an die Bundeswehr

Rechtsgrundlage für Anträge auf Einrichtung einer Datenübermittlungssperre an Bundeswehr entfällt

© Stadt PaderbornWichtige Info

Aufgrund der derzeitigen Diskussion um die Wiedereinführung der Wehrpflicht erreichen das Einwohner- und Standesamt der Stadt Paderborn derzeit täglich Anträge auf Einrichtung einer Datenübermittlungssperre an die Bundeswehr. Anders als noch im vergangenen Jahr ist es dem Einwohner- und Standesamt jedoch nun nicht mehr möglich, diese Anträge nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz zu bearbeiten, denn mit der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ist der genannte Paragraph aus dem Bundesmeldegesetz zum 1. Januar dieses Jahres gestrichen worden.

Mit dem Wegfall der Rechtsgrundlage entfällt auch die entsprechende Möglichkeit, einer Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu widersprechen.
Bisher eingetragene Übermittlungssperren (Bestandsdaten) mussten gelöscht werden.