Osterfeuer in Paderborn: Brauchtum mit Verantwortung verbinden

Beim Abbrennen sind klare Regeln einzuhalten

© Stadt PaderbornOsterfeuer 2026

An vielen Stellen im Stadtgebiet werden zu Ostern die traditionellen Brauchtumsfeuer entzündet. Die beliebten Osterfeuer sind für viele Bürgerinnen und Bürger ein fester Bestandteil der Feiertage. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Paderborn darauf hin, dass beim Abbrennen klare Regeln eingehalten werden müssen.

Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass Osterfeuer vereinzelt missbräuchlich genutzt werden, etwa zur illegalen Verbrennung von Abfällen. So werden sie mitunter als Gelegenheit gesehen, das Verbot der Verbrennung von Pflanzenabfällen zu umgehen. Die Feuerwehr Paderborn, das Amt für Umweltschutz und Grünflächen sowie das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Paderborn machen deshalb deutlich: Materialien wie Autoreifen, Kunststoffe, Teerpappe, behandeltes Holz oder brennbare Flüssigkeiten haben in einem Osterfeuer nichts zu suchen.

Darüber hinaus dürfen Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit erheblich beeinträchtigen. Ein Mindestabstand von 50 Metern zu Gebäuden und Verkehrsflächen ist einzuhalten. Außerdem ist darauf zu achten, dass kein starker Funkenflug entsteht. Das Feuer muss während der gesamten Dauer – bis zum vollständigen Erlöschen der Glut – von mindestens zwei volljährigen Personen beaufsichtigt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Tierschutz.

In länger gelagerten Holzhaufen finden häufig Kleintiere Unterschlupf. Um diese zu schützen, sollte das Brennmaterial möglichst erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet oder bereits bestehende Haufen mit Brennmaterial müssen vorher umgesetzt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist nicht nur gefährlich, sondern verhindert auch, dass Tiere rechtzeitig fliehen können.

Die Stadt Paderborn erinnert zudem daran, dass Osterfeuer in Schutzgebieten – insbesondere in Naturschutzgebieten – grundsätzlich verboten sind. Wer unsicher ist, ob ein Feuer am geplanten Standort zulässig ist, sollte sich im Vorfeld bei der Stadt oder beim Kreis Paderborn informieren.

In den kommenden Tagen wird das Amt für öffentliche Ordnung verstärkt Kontrollen durchführen. Dabei achten die Mitarbeitenden insbesondere auf den vorgeschriebenen Mindestabstand sowie auf Maßnahmen zum Schutz von Tieren.

Bei Verstößen drohen Bußgelder oder im Einzelfall sogar das Verbot des Feuers. Die Stadt Paderborn appelliert an alle Beteiligten, das Osterbrauchtum verantwortungsvoll zu pflegen, damit die Tradition für alle ein sicheres und schönes Erlebnis bleibt.