Grabschmuck behindert Pflege- und Mäharbeiten auf Paderborner Friedhöfen
Stadt bittet um Abräumen bis 8. April und weist auf Radfahrverbot auf dem Westfriedhof hin
Zu Beginn der Mähsaison ruft die Friedhofsverwaltung der Stadt Paderborn die Nutzungsberechtigten der Grabstätten im Friedgarten und von Baumgräbern wieder dazu auf, den Grabschmuck zu entfernen, der sich nicht auf den Grabplatten befindet, da dieser Mäh- und Pflegearbeiten behindert. Zeit dafür ist bis Dienstag, 8. April.
Erforderliche Mäh- und Pflegearbeiten werden dem Friedhofspersonal immer wieder durch neben der Grabplatte platzierten Grabschmuck wie Kerzen, Figuren und Blumenschalen erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Dies hat regelmäßig Beschwerden über hoch wucherndes Gras und Wildkraut zur Folge. Den Mitarbeitenden der Friedhöfe ist es nicht möglich, den Schmuck bei jedem Mähen ab- und aufzubauen. Daher bittet die Friedhofsverwaltung, den Grabschmuck selbst abzuräumen.
Zudem ruft die Friedhofsverwaltung dazu auf, die Holzkreuze zu entnehmen, die länger als ein Jahr auf der Grabstätte stehen. Ansonsten werden auch diese von den Friedhofsmitarbeitenden entfernt.
Die Verwaltung weist ausdrücklich auf die letzte Änderung der Friedhofssatzung im September 2025 hin, wonach das Friedhofspersonal nun berechtigt ist, jeglichen Grabschmuck, der neben der Grabplatte steht, nicht nur abzuräumen, sondern auch zu entsorgen. Dies gilt ebenso für Pflanzungen, Einsaaten, Kies, Betonplatten, Kunstrasen sowie sonstige Materialien rund um die Grabplatte.
Das Radfahren auf dem Westfriedhof ist seit der jüngsten Satzungsänderung nicht mehr erlaubt, da es in der Vergangenheit immer wieder zu rücksichtslosem Verhalten der Radfahrenden gekommen war. Daher appelliert die Friedhofsverwaltung an alle Radfahrenden, das Verbot zu beachten. Dieses gilt ebenfalls für E-Scooter, E-Bikes, Pedelecs, Rollschuhe, Rollerblades, Skateboards aller Art und sonstige Fahrzeuge.
Außerdem dürfen Hunde nur angeleint mit auf den Friedhof genommen werden. Bei Missachtung kann ein Bußgeld festgesetzt werden.