Baulandumlegung in der Stadt Paderborn

In Fällen, in denen eine privatrechtliche Einigung zur Erschließung und Neuordnung eines Baugebietes nicht erreicht werden kann, ermöglicht der Gesetzgeber die Durchführung eines Umlegungsverfahrens.

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1. Zweck von Umlegungsverfahren:

Durch das Umlegungsverfahren werden auch die privaten Baugrundstücke neu zugeschnitten und vermessen, so dass alle Eigentümer im Umlegungsgebiet sinnvoll zugeschnittene und erschlossene Baugrundstücke erhalten.

2. Träger des Verfahrens:

Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens obliegt dem „Umlegungsausschuss der Stadt Paderborn“.
Dieser Ausschuss besteht aus den folgenden 5 Mitgliedern:

Vorsitzender: Oberstaatsanwalt Thomas Heinz 
Bewertungssachverständiger: Architekt Michael Klosson
Vermessungssachverständiger: ÖbVI Tobias Schmidt
Ratsherr: Christian Hartmann
Ratsherr: Dr. Klaus Schröder

Der Umlegungsausschuss ist unabhängig und trifft alle Entscheidungen selbstständig.

3. Verfahrensablauf:

Die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung des Verfahrens finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) in den Paragraphen 45 bis 84. In dem im Download verfügbaren PDF Dokument sind die einzelnen Verfahrensschritte, die Zuständigkeit dafür und Erläuterungen dazu dargestellt. Dabei wird nur das „normale“ Umlegungsverfahren berücksichtigt, dass im BauGB in den Paragraphen 45 bis 79 behandelt wird.

4. Ansprechpartner:

Die Geschäftsführung des Umlegungsausschusses obliegt der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses. Diese ist beim „Amt für Vermessung und Geoinformation“ – Stadtamt 62 - der Stadt Paderborn, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn eingerichtet.

Zuständig sind

Geschäftsführer Rainer Ahmann Tel. 05251 / 8816280
Sachbearbeiterin Stefanie Meier Tel. 05251 / 8816286

5. Aktuelle Verfahren:

Zur Zeit werden folgende Umlegungsverfahren aktiv bearbeitet:

- "Barkhauser Straße" - Bebauungsplan W 181

3 Teilbereiche:

Teilumlegungsplan 1 ist am 06.12.2019 in Kraft getreten. Das Gebiet ist erschlossen und der städtische Grundstücksverkauf läuft.

Teilumlegungsplan 2 ist am 17.06.2022 in Kraft getreten. Das Gebiet ist erschlossen und der Grundstücksverkauf möglich.

Der Teilumlegungsplan 3 wurde durch Beschluss des Umlegungsausschusses am 30.10.2024 aufgestellt. Mit diesem Teilumlegungsplan wird die restliche Fläche des Bebauungsplanes W 181 neu geordnet. Da Rechtsmittel gegen den Teilumlegungsplan 3 eingelegt wurden, kann der Plan noch nicht in Gänze in Kraft treten. Soweit möglich wurden aber bereits große Teile in Kraft gesetzt. Auch die Erschließungsarbeiten im Gebiet des Teilumlegungsplans 3 laufen planmäßig weiter.

Die Verlängerung der Straße Stadtlanfert bis zur Pamplonastraße ist als Baustraße fertig gestellt.

6. Beispielverfahren:

Das im Download verfügbare PDF Dokument enthält beispielhaft Pläne und Verfahrensschritte aus dem Umlegungsverfahren „Rolandsweg“ – Bebauungsplan Nr. 217, das Anfang 2014 abgeschlossen wurde.