Baulandumlegung in der Stadt Paderborn
Wenn sich die Beteiligten nicht über die Erschließung und Neuordnung eines Baugebietes einigen können, kann die Baulandumlegung als gesetzlich geregeltes Verfahren angewendet werden.
1. Zweck von Umlegungsverfahren:
Bei der Umlegung handelt es sich um ein Grundstückstauschverfahren. Ziel ist es, zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke hinsichtlich Form, Lage und Größe für eine optimale bauliche Nutzung zu schaffen. Das Verfahren wird insbesondere zur Umsetzung eines Bebauungsplans oder zur Nachverdichtung bereits erschlossener Gebiete eingesetzt.
In einem Umlegungsverfahren werden somit auch die privaten Baugrundstücke neu zugeschnitten, so dass alle Eigentümer*innen im Umlegungsgebiet sinnvoll zugeschnittene und erschlossene Baugrundstücke erhalten.
2. Träger des Verfahrens:
Die Umlegung ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung und wird vom „Umlegungsausschuss der Stadt Paderborn“ durchgeführt. Der Umlegungsausschuss wird mit selbstständigen Entscheidungsbefugnissen für die Durchführung von Umlegungen gebildet.
Mitglieder des Umlegungsauschusses:
| Vorsitzender: | Oberstaatsanwalt Thomas Heinz |
| Bewertungssachverständiger: | Architekt Michael Klosson |
| Vermessungssachverständiger: | ÖbVI Tobias Schmidt |
| Ratsherr: | Christian Hartmann |
| Ratsherr: | Dr. Klaus Schröder |
3. Verfahrensablauf:
Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Baulandumlegung sind in den Paragraphen 45 bis 84 Baugesetzbuch (BauGB). Ein ausführliches PDF mit allen Verfahrensschritten und Zuständigkeiten steht im Downloadbereich zur Verfügung.
4. Ansprechpartner:
Der Umlegungsausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die beim Amt für Geoinformationen der Stadt Paderborn eingerichtet ist.
Stadt Paderborn
Geschäftsführer Herr Schräder
Kontakt
Tel.: 05251 8816200
E-Mail-Adresse: m.schraederpaderbornde
5. Aktuelle Verfahren:
Derzeit wird das Umlegungsverfahren „Barkhauser Straße“ zur Umsetzung des Bebauungsplans W 181 durchgeführt.
Das Verfahren ist in drei Teilgebiete gegliedert:
Der Teilumlegungsplan 1 ist am 06.12.2019 und der Teilumlegungsplan 2 ist am 17.06.2022 in Kraft getreten. Beide Gebiete sind bereits erschlossen.
Der Teilumlegungsplan 3 wurde am 30.10.2024 durch Beschluss aufgestellt. Aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens konnte zunächst nur ein Teil des Teilumlegungsplans 3 in Kraft treten. Der Rechtsstreit ist im Juni 2026 beendet worden und ein Inkrafttreten des vollständigen Teilumlegungsplanes wird zeitnah angestrebt. Im Januar 2026 hat die Stadt Paderborn mit den Ausbauarbeiten für die Verkehrsanlagen begonnen. Eine Veräußerung der städtischen Grundstücke kann zeitnah erfolgen.
6. Beispielverfahren:
Das im Downloadbereich bereitgestellte PDF enthält beispielhaft Pläne und Verfahrensschritte aus dem im Jahr 2014 abgeschlossene Umlegungsverfahren „Rolandsweg“.