Baulandumlegung in der Stadt Paderborn

In Fällen, in denen eine privatrechtliche Einigung zur Erschließung und Neuordnung eines Baugebietes nicht erreicht werden kann, ermöglicht der Gesetzgeber die Durchführung eines Umlegungsverfahrens.

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1. Zweck von Umlegungsverfahren:

Durch das Umlegungsverfahren werden auch die privaten Baugrundstücke neu zugeschnitten und vermessen, so dass alle Eigentümer im Umlegungsgebiet sinnvoll zugeschnittene und erschlossene Baugrundstücke erhalten.

2. Träger des Verfahrens:

Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens obliegt dem „Umlegungsausschuss der Stadt Paderborn“.
Dieser Ausschuss besteht aus den folgenden 5 Mitgliedern:

Vorsitzender: Oberstaatsanwalt a. D. Horst Rürup
Bewertungssachverständiger: Architekt Michael Klosson
Vermessungssachverständiger: ÖbVI Werner Fey
Ratsherr: Christian Hartmann
Ratsherr: Dr. Klaus Schröder

Der Umlegungsausschuss ist unabhängig und trifft alle Entscheidungen selbstständig.

3. Verfahrensablauf:

Die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung des Verfahrens finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) in den Paragraphen 45 bis 84. In dem im Download verfügbaren PDF Dokument sind die einzelnen Verfahrensschritte, die Zuständigkeit dafür und Erläuterungen dazu dargestellt. Dabei wird nur das „normale“ Umlegungsverfahren berücksichtigt, dass im BauGB in den Paragraphen 45 bis 79 behandelt wird.

4. Ansprechpartner:

Die Geschäftsführung des Umlegungsausschusses obliegt der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses. Diese ist beim „Amt für Vermessung und Geoinformation“ – Stadtamt 62 - der Stadt Paderborn im technischen Rathaus Pontanusstraße 55, 33102 Paderborn eingerichtet.

Zuständig sind

Geschäftsführer Rainer Ahmann Tel. 05251 / 8816280
Sachbearbeiter N. N.

5. Aktuelle Verfahren:

Zur Zeit werden folgende Umlegungsverfahren aktiv bearbeitet:

- "Barkhauser Straße" - Bebauungsplan W 181

3 Teilbereiche:

Teilumlegungsplan 1 ist am 06.12.2019 in Kraft getreten. Das Gebiet ist erschlossen und der städtische Grundstücksverkauf läuft.

Teilumlegungsplan 2 ist am 17.06.2022 in Kraft getreten. Das Gebiet ist erschlossen und der Grundstücksverkauf möglich.

Im Teilumlegungsplan 3 wird die Grundstücksaufteilung zurzeit beraten, mit der Aufstellung des Umlegungsplans ist Ende des 2.Quartals 2024 zu rechnen.

Die Verlängerung der Straße Stadtlanfert bis zur Pamplonastraße ist fertig gestellt.

6. Beispielverfahren:

Das im Download verfügbare PDF Dokument enthält beispielhaft Pläne und Verfahrensschritte aus dem Umlegungsverfahren „Rolandsweg“ – Bebauungsplan Nr. 217, das Anfang 2014 abgeschlossen wurde.