Fahrradstraße am Dörener Weg wird ab 21. Juli markiert

Während der Arbeiten gilt ein absolutes Halteverbot

© Stadt PaderbornDie Fahrradstraße Dörener Weg wird voraussichtlich ab Montag, 21.Juli, entsprechend des beschlossenen Gestaltungskonzeptes für Fahrradstraßen in Paderborn markiert, so wie hier auf dem Bild bereits an der Fahrradstraße Am Bahneinschnitt geschehen.

Donnerstag, 17. Juli 2025 | Stadt Paderborn - Die Fahrradstraße Dörener Weg wird voraussichtlich ab Montag, 21.Juli, entsprechend des beschlossenen Gestaltungskonzeptes für Fahrradstraßen in Paderborn markiert. Um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten, gilt für den Dörener Weg während der Umsetzung am 21.und 22. Juli ein absolutes Halteverbot. Die Markierungsarbeiten können nur bei passenden Witterungsbedingungen durchgeführt werden.
Die Stadt Paderborn bittet alle Bürger*innen um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen.

Die Fahrradstraßen heben sich künftig durch die zusätzlichen Markierungen auf der Fahrbahn deutlich von anderen Straßen ab. Eine Randmarkierung zum Fahrbahnrand soll den Wiedererkennungswert von Fahrradstraßen erhöhen, die Sicherheitstrennstreifen zu den Parkplätzen im Straßenraum sollen so genannte Dooring-Unfälle beim Öffnen der Autotür vermeiden. Der Kfz- und Radverkehr soll zwischen Randmarkierung und Sicherheitstrennstreifen fahren. Beide Linien dürfen im Begegnungsfall aber überfahren werden.

Die Einfahrtsbereiche der Fahrradstraße werden zu einer Tor-Situation umgestaltet. Dazu wird die Fahrbahn eingeengt, Fahrradstraßen-Piktogramme aufgebracht und Warnbaken aufgestellt. So soll die Einfahrtsgeschwindigkeit reduziert und die Aufmerksamkeit erhöht werden. Die grundlegendste Veränderung ist die der Vorfahrtssituation. Die Fahrradstraße Dörener Weg ist künftig eine Vorfahrtsstraße, einmündenden Straßen müssen dann die Vorfahrt achten. Das Parken im Dörener Weg wird künftig nur in gekennzeichneten Flächen zulässig sein, wie es bereits zwischen Penzlinger Straße und Cheruskerstraße der Fall ist. Das Halten am Fahrbahnrand ist entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch in Fahrradstraßen zulässig.

Die Pläne zur Fahrradstraße am Dörener Weg, nähere Informationen zu Fahrradstraßen generell und den Gestaltungsleitfaden sind auf der Website der Stadt Paderborn (Wohnen und Soziales > Mobilität > Radverkehr > Fahrradstraßen in Paderborn) zu finden.

Allgemein gilt in Fahrradstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden. Hier muss sich der Kfz-Verkehr an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen. Der Radverkehr darf auf der Fahrbahn nebeneinander fahren. Überholt werden darf nur, wenn, wie auf allen Straßen, ein ausreichender Abstand zum Radverkehr gewährleistet werden kann (innerorts 1,5 m; außerorts 2,0 m).
Fahrradstraßen werden gegenüber einmündenden oder kreuzenden Straßen grundsätzlich bevorrechtigt. In jedem Fall muss immer die Beschilderung und Markierung vor Ort beachtet werden.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing