Offenlage und Öffentlichkeitsbeteiligung beim Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Paderborn
Entwurf kann ab sofort und bis zum 26. April eingesehen werden
Mittwoch, 25. März 2026 | Stadt Paderborn - Die Stadt Paderborn bietet interessierten Bürger*innen und den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellung zur aktuellen Entwurfsfassung des Kommunalen Wärmeplans zu beziehen. Der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans liegt hierzu in der Zeit von Mittwoch, 25. März, bis Sonntag, 26. April 2026, im Foyer des Verwaltungsgebäudes C, Am Hoppenhof 33 in 33104 Paderborn, während der Dienststunden öffentlich aus. Der Zutritt zum Foyer erfolgt über den Informationsschalter am Gebäude C.
Es handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument zur langfristigen, klimafreundlichen und nachhaltigen Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Der Kommunale Wärmeplan entfaltet jedoch keine direkte rechtliche Bindungswirkung. Unmittelbare Pflichten für Bürger*innen ergeben sich hieraus nicht. Vielmehr stellt der Kommunale Wärmeplan eine strategische Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess der Stadt Paderborn dar und zeigt auf, welche Versorgungsoptionen vor Ort möglich sind.
Gemäß § 7 i.V.m. § 13 Abs. 4 WPG sind die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereich berührten Behörden und die Träger öffentlicher Belange von der planungsverantwortlichen Stelle an der Erarbeitung des Wärmeplans zu beteiligen.
Zudem kann der Entwurf während des Auslegungszeitraums auch online auf der Internetseite der Stadt Paderborn eingesehen werden unter www.paderborn.de/klima.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise über den Postweg oder über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Der Postweg lautet: Amt für Umweltschutz und Grünflächen, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn.
Zum Beteiligungsportal geht es über www.beteiligung.nrw.de. (Unter der Pressemeldung findet sich auch ein QR-Code dazu).
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