Stadt Paderborn sucht Schöffen

Bewerbungen sind ab sofort möglich

Donnerstag, 01. Februar 2018 | Stadt Paderborn - In diesem Jahr stehen wieder Wahlen für die Schöffinnen und Schöffen am Amts- und Landgericht sowie für die Jugendschöffinnen und -schöffen bei den Jugendkammern und Jugendschöffengerichten an. Diese werden von 2019 bis 2023 im Amt sein. Kurzbewerbungen mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift und Beruf nimmt die Stadt Paderborn ab sofort und bis zum 29. März dieses Jahres entgegen.

Ansprechpartnerinnen im Rechtsamt der Stadt Paderborn am Abdinghof sind Helene Senkowski, Tel. (0 52 51) 88-1545, und Stefanie Guntermann, Tel. (0 52 51) 88-1546. Informationen für die Jugendschöffen erteilen Claudia Ostmann, Tel. (0 52 51) 88-1615, und Miriam Hanebutt, Tel. (0 52 51) 88-1611 im Jugendamt am Hoppenhof. Formulare für Kurzbewerbungen stehen auch im Internet unter der Adresse www.paderborn.de zur Verfügung.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie sollen zwischen 25 und 69 Jahren alt und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein sowie in Paderborn wohnen.

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein.

Um ein möglichst breites Spektrum der Gesellschaft an der Rechtsprechung zu beteiligen, sind Bewerbungen aus vielen Berufsgruppen erwünscht.

Das Schöffenamt ist ein ehrenamtliches Richteramt, in dem verantwortungsbewusst über Schuld und Strafe entschieden wird. Hier erhält man gleichzeitig Einblicke in die Rechtsprechung. Schon seit Jahren sind Schöffen zuverlässige und wichtige Stützen Justitias. Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Unparteilichkeit und Verantwortungsbewusstsein erwartet.

Die Vorschlagsliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern aus Paderborn für das Schöffenamt beschließt der Rat der Stadt, die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen beschließt der Jugendhilfeausschuss der Stadt. Die Listen werden weitergeleitet an das Amtsgericht.
Dort wird bis zum Jahresende entschieden, wer in das entsprechende Ehrenamt berufen wird. Weder das Rechtsamt noch das Jugendamt der Stadt Paderborn können daher Auskunft geben, wer von den Bewerberinnen und Bewerbern letztlich zum Zuge kommt.

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