Neuer Mietspiegel ab 1. Mai auf dem Markt

Für Paderborner Stadtgebiet

© Stadt PaderbornAb 1. Mai gibt es einen neuen Mietspiegel.

Dienstag, 01. Mai 2018 | Stadt Paderborn - Für das Paderborner Stadtgebiet gibt es ab 1. Mai einen neuen Mietspiegel. Dieser Mietspiegel ist aktuell von der Stadt Paderborn unter Mitwirkung des Haus- und Grundeigentümervereins Paderborn und des Mieterbundes Ostwestfalen-Lippe erstellt worden.

In den bisherigen Mietspiegeln der Stadt Paderborn wurden Mietspannen für bestimmte Baujahresklassen ausgewiesen. Der neue Mietspiegel basiert nicht mehr auf Baujahresklassen, sondern auf unterschiedlichen Preislagen und Wohnungsgrößen. „Die Stadt Paderborn hat erstmals eine Internetanwendung entwickelt, über die mit einem Mietpreiskalkulator die ortsübliche Miete für eine konkrete Wohnung komfortabel ermittelt werden kann. Diese internetbasierte Version des Mietspiegels, die in unserem Amt programmiert wurde, ist ein weiterer kleiner Baustein auf dem Weg zur digitalen Stadt Paderborn“, so Johannes Leßmann, Leiter des Amtes für Vermessung und Geoinformation der Stadt. Der Mietpreiskalkulator kann über den folgenden Link aufgerufen werden:
http://www8.paderborn.de/Openlayers/Mietwertkalkulator/

Der neue Mietspiegel ist ab Mittwoch (2. Mai) auch in analoger Form in der Stadtverwaltung Am Abdinghof, im Technischen Rathaus an der Pontanusstraße und den Nebenstellen in Schloß Neuhaus und Elsen sowie bei den oben genannten Interessensvertretern kostenlos erhältlich.

Für den neuen Mietspiegel wurde das Mietniveau in Paderborn anhand eines Fragebogens unter anderem in rund 2.000 zufällig ausgewählten Haushalten anonym abgefragt und ausgewertet.

Der Mietspiegel bietet den Vertragsparteien die Möglichkeit, Mietverträge im Rahmen der ortsüblichen Mieten eigenverantwortlich abzuschließen. Als ortsüblich wird die Miete bezeichnet, die in Paderborn für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit im Durchschnitt bezahlt wird. Die im Mietspiegel aufgeführten Werte geben die Grundmiete ohne Betriebskosten an. Der Mietspiegel ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und Appartements nur bedingt anwendbar.

„Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument zur Befriedung und für einen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. In der aktuellen Tabelle zeigen sich zwar teils erheblich höhere Werte als im letzten Mietspiegel; wegen des grundlegenden Systemwechsels können die Werte allerdings nicht direkt miteinander verglichen werden. Deutlich erkennbar ist aber, dass auch in Paderborn das Mietniveau steigt. Mieter sollten sich vor diesem Hintergrund unbedingt beraten lassen, bevor sie einer Mieterhöhung zustimmen“, so kommentiert Ralf Brodda, Geschäftsführer des Mieterbundes OWL, das Zahlenwerk.

Abschließend bedankt sich die Stadt Paderborn bei allen Mietern und Eigentümern, die die Fragebögen ausgefüllt zurückgesendet und somit dazu beigetragen haben, den Mietspiegel auf der Basis verlässlicher Daten zu erstellen.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing