Neue Parkhaustechnik

Im Dezember 2025 wurde in den drei ASP-Parkhäusern sowie auf dem Parkplatz Florianstraße die Parkhausabfertigungstechnik auf ein modernes digitales System umgerüstet. Künftig müssen Autofahrerinnen und Autofahrer kein Parkticket mehr ziehen. Stattdessen ist nun das KFZ-Kennzeichen das Parkticket.

Ticketlos Parken

© ASP

Die Umrüstung betrifft die Tiefgarage Königsplatz, das Parkhaus Neuhäuser Tor, die Parkpalette Rolandweg und den Parkplatz Florianstraße. In diesen Parkstätten wurden im Ein- und Ausfahrtbereich Kameras installiert, die das KFZ-Kennzeichen digital erfassen sowie Informations-Displays angebracht. Zudem wurden in den drei Parkhäusern die Schrankenanlagen entfernt. Hier hat der ASP auf "Free-Flow-Parking" umgestellt, ein Parksystem ganz ohne Schranken. Dadurch wird das Ein- und Ausfahren in die Parkstätten deutlich schneller gehen und Staus in diesen Bereichen reduziert.
Achtung - auch wenn die Schranken entfernt wurden: Das Parken in den Paderborner Parkhäusern bleibt natürlich kostenpflichtig.

Informationen für Kurzparker:

Wie funktioniert die Erfassung meines Kennzeichens?

Im Ein- und Ausfahrtsbereich der Parkstätte sind Kameras installiert. Diese lesen das Nummernschild automatisch aus und ordnen es einem Parkvorgang zu.

Muss ich noch ein Parkticket ziehen?

In den drei Parkhäusern gibt es keine Papiertickets mehr. Über das KFZ-Kennzeichen werden Ein- und Ausfahrten automatisch erfasst.
Auf dem Parkplatz Florianstraße gibt es weiterhin Schranken. Bei der Einfahrt ziehen Kurzzeitparker auch weiterhin ein Parkticket.

Wie bezahle ich meine Parkgebühr?

Es gibt 3 Möglichkeiten den Parkvorgang zu bezahlen:
1. Am Kassenautomat
Per Kartenzahlung (EC-Karte, weitere Bezahlsysteme folgen in Kürze) oder Bar (in jeder Parkstätte mind. ein Kassenautomat für Barzahlung)
2. Smart Web Pay
Online Zahlmöglichkeit bis 48 Stunden nach der Ausfahrt, weitere Infos zu Smart Web Pay
3. Park-Apps
easypark und paybyphone (bitte Servicegebühr beachten)

In jedem Fall wird die Parkdauer über das Kennzeichen erfasst. Zum Bezahlen das KFZ-Kennzeichen KFZ-Kennzeichen eingegeben werden bzw. hinterlegt sein. Das Kennzeichen wird damit quasi zum Parkticket.

© ASP

Der Kassenautomat findet mein Kennzeichen nicht – was bedeutet das?

Dafür gibt es zwei häufige Gründe:

  • Falsche Eingabe: Überlegen Sie, mit welchem Fahrzeug Sie eingefahren sind (z. B. Zweitwagen, Mietwagen).
  • Unvollständige oder fehlerhafte Erkennung: Falls das Kennzeichen bei der Einfahrt nicht korrekt erkannt wurde, zeigt das System ähnliche Kennzeichen an (z.B. wegen Schmutz, Beleuchtung oder ungünstigem Kamerawinkel). In diesem Fall können Sie Ihr Kennzeichen manuell korrigieren oder den Kundenservice kontaktieren.

Ich habe eine Parkwertkarte. Kann ich diese weiter nutzen?

Parkwertkarten können leider nicht mehr genutzt werden und werden zukünftig auch nicht mehr angeboten. Wenn Sie noch Guthaben auf der Karte haben, wenden Sie sich bitte an die Parkzentrale in der Tiefgarage Königsplatz. Das Guthaben wird Ihnen auf Antrag erstattet.

Was, wenn ich vergessen habe zu bezahlen?

Wenn Sie bei der Ausfahrt nicht bezahlt haben, können Sie den Betrag innerhalb von 48 Stunden nachträglich ohne Aufpreis begleichen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vorgang an ein Inkasso-Unternehmen übergeben, wodurch zusätzliche Gebühren entstehen können.

Wird das Parken dadurch teurer?

Nein. Die Parkgebühren ändern sich nicht.

Informationen für Dauerparkende

Läuft mein Dauerparkvertrag automatisch weiter?

Nein. Inhaberinnen und Inhaber eines Dauerparkplatzes müssen sich eigenständig im neuen System registrieren, damit der Mietvertrag nahtlos weitergeführt werden kann. Der ASP hat alle Vertragskund*innen Ende November 2025 angeschrieben und über die notwendigen Schritte informiert.

Kann ich meinen Dauerparkplatz mit mehreren Fahrzeugen (KFZ-Kennzeichen) nutzen?

Ja, dass ist möglich. Sie können im Online-Portal für einen Parkplatz mehrere Kennzeichen hinterlegen. Es kann aber immer nur eines der angegebenen Fahrzeuge die Parkstätte als "Dauerparker" nutzen. Würde zeitgleich ein weiteres hinterlegtes Fahrzeug in der Parkstätte parken, würde dieses Fahrzeug automatisch zum Kurzzeitparker und müsste vor der Ausfahrt die regulären Parkgebühren bezahlen. 
Hinweis: Die Monitore in der Ein- und Ausfahrt weisen darauf hin.

Ich habe mich zum Umstellungszeitpunkt nicht zurückgemeldet, wie geht es weiter?

Wenn Sie sich bis zum Umrüstungszeitpunkt nicht im neuen System angemeldet haben, hat der ASP den bestehenden SEPA-Einzug gelöscht und Ihr Dauermietverhältnis ist somit beendet.

Zum Hintergrund

Die Umstellung ist ein wichtiger Baustein, um die digitalen Prozesse beim ASP weiter auszubauen.
Zudem ist die bisherige Technik, die seit vielen Jahren im Einsatz war, zunehmend störanfällig und wartungsintensiv geworden – ein weiterer Grund für die umfassende Modernisierung.

Sie haben Fragen zur neuen Parkhaustechnik?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Parken helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: parkenasp-paderbornde