Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen.

Das Jugendschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (JuSchG) ist ein Bundesgesetz zum Schutze von Kindern und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien.

  • Besonders Gewerbetreibende, Veranstalter und Privatpersonen haben sich an das Jugendschutzgesetz zu halten.
  • Verstöße gegen das Gesetz können empfindliche Bußgelder oder eine Gewerbeuntersagung nach sich ziehen ggf. kommen Straftatbestände in Betracht.
  • Minderjährige können grundsätzlich nicht nach dem JuSchG belangt werden
  • Das Gesetz dient ausschließlich zum Schutz junger Menschen
  • Jugendliche werden z.B. den Eltern übergeben oder erzieherische Gespräche werden geführt
  • ggf. werden weitere Jugendhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Eltern eingeleitet, z.B. Beratung
© Stadt Paderborn

Der Aushang zum Jugendschutgesetz ist kostenlos beim Jugendamt der Stadt Paderborn erhältlich.

Weitere Informationen

Kontakt

Jessica Zubert
Am Hoppenhof 33
33104 Paderborn
Telefon: 05251/88-15155
E-Mail: j.zubertpaderbornde