Kinder - und Jugendarbeitsschutz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren bei der Beschäftigung bzw. am Arbeitsplatz schützen.

© Bundesministerium für Arbeit und Sozialesklare Sache - Broschüre

Kinder und Jugendliche bedürfen besonderen Schutz in der Arbeitswelt, da sie noch weniger widerstandskräftig sind als Erwachsene. Deshalb gibt es für sie besondere Rechte im Arbeitsschutz. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (JArbSchG) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (KindArbSchV) festgeschrieben.

Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetzt schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer, zu gefährlich oder für sie ungeeignet ist.

Die Kinderarbeitsschutzverordnung regelt die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ausnahmsweise zulässigen leichten und geeigneten Arbeiten für Kinder über 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche.

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