Anonyme Beratung für Geheimnisträger bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

„Geheimnisträger“ wie Ärzt/innen, Hebammen, Lehrer/innen, Psycholog/innen etc. sind laut Bundeskinderschutzgesetz angehalten, Handlungsschritte im Kinderschutz umzusetzen und haben dabei Anspruch auf Beratung. Diese anonyme Beratung gemäß § 4 KKG bietet das Bildungsbüro Kind & Ko der Stadt Paderborn an.

Wer ist angesprochen?

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Sie stehen im beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und/oder sind Geheimnisträger und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

In diesem Kontext können sich folgende Fragen ergeben:

  • Handelt es sich bei dieser Situation um eine Kindeswohlgefährdung?
  • Mit wem muss ich zuerst sprechen?
  • Was sind weitere Schritte?
  • Wann und wie informiere ich das Jugendamt der Stadt Paderborn?

Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 werden neben dem Jugendamt und Institutionen, die vom Jugendamt finanziert werden, auch weitere Berufsgruppen im Kinderschutz verpflichtet.

"Berufsgeheimnisträger“ wie Ärzt/innen, Hebammen, Lehrer/innen, Psycholog/innen etc. sind laut Gesetz § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) angehalten, Handlungsschritte umzusetzen. All diese Personen haben durch die Verpflichtung im Kinderschutz den Anspruch auf Beratung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und dem weiteren Vorgehen.

Ebenso haben auch Personen, die im beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, wie z.B. Hausmeister an Schulen, Busfahrer/innen von Schulkindern, Köch/innen aus der Kindertageseinrichtung, Anspruch auf Beratung gemäß § 8b Abs. 1 SBG VIII (8. Sozialgesetzbuch).

Inhalte der Beratung

  • Beurteilung von Anzeichen, die Sie beobachtet und wahrgenommen haben,
  • Einschätzung der Gefährdung,
  • Klärung weiterer Schritte und Vorgehensweisen.

Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist und Sie selbst keine Möglichkeit der Einflussnahme mehr haben, muss eine Meldung an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes erfolgen, um den notwendigen Schutz sicherzustellen.

Sie sind und bleiben im gesamten Prozessverlauf verantwortlich: Beginnend mit der Wahrnehmung einer möglichen Gefährdung eines Kindes, über die Beratung bis zur möglichen Meldung beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes.

Ansprechpartnerin zur telefonischen Beratung

Die telefonische Beratung wird in anonymisierter Form durchgeführt. Das heißt, dass Sie keine persönlichen Daten des Kindes oder der Familie mitteilen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.

Ihre Ansprechpartnerin zur telefonischen Beratung (gemäß § 4 KKG) ist: