Herbstlibori 18.10. - 26.10.2025
Die Geschichte der Veranstaltung Herbstlibori geht auf den 31. Oktober 1627 zurück. Damals wurden die Reliquien des Paderborner Schutzpatrons Liborius nach fünfjähriger Irrfahrt wieder in den Dom zurückgeführt. 1622 hatte „Der tolle Christian“ von Braunschweig Paderborn überfallen und den Domschatz geplündert.
Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Die Herbstlibori-Kirmes will gut organisiert sein. Aus diesem Grund schreibt das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing bereits frühzeitig die Beteiligung an der Veranstaltung aus.
Die Herbstlibori-Kirmes findet auf den Parkplätzen am Liboriberg statt und wird gem. § 69 GewO als Volksfest gem. § 60 b GewO festgesetzt. Die genaue räumliche Ausdehnung der Veranstaltungsfläche ergibt sich aus dem unten herunterladbarem Plan. Gegenstand des Volksfestes sind Tätigkeiten und Warenangebote im Sinne des § 60 b GewO. Die Herbstlibori-Kirmes beginnt am 18. Oktober 2025 und dauert 9 Tage. Die Herbstlibori-Kirmes ist von montags bis donnerstags von 14.00 – 22.30 Uhr, freitags und samstags von 14.00 – 23 Uhr und sonntags von 11.30 – 22.30 Uhr geöffnet.
Im Rahmen der Herbstlibori-Kirmes befindet sich in einem kleinen Abschnitt der Westernstraße auch ein veranstaltungsnaher Bereich. Die Zulassung zum veranstaltungsnahen Bereich richtet sich nach § 8 Absatz 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der veranstaltungsnahe Bereich ist nicht als Markt festgesetzt. Es bestehen daher über die üblichen gesetzlichen Regelungen hinaus keine Marktprivilegien. Die genaue räumliche Ausdehnung der Veranstaltungsfläche ergibt sich aus dem unten herunterladbarem Plan. Die Öffnungszeiten des veranstaltungsnahen Bereichs richten sich im Allgemeinen nach den Regelungen zum Ladenöffnungsgesetz NRW.
Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur elektronisch mittels eines Online-Formulars (Öffnet in einem neuen Tab) (siehe Link im nachfolgenden Abschnitt) zuzusenden. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Bewerbung gemacht werden. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses ist der unten auf der Seite zum Download bereitgestellte schriftliche Vordruck zu verwenden. Bewerbungen ohne Verwendung des Online-Formulars bzw. des schriftlichen Vordruckes gelten als nicht vollständig und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Formlose Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann der schriftliche Vordruck auch postalisch durch die Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt werden. Neben der Beschleunigung des Verfahrens und der Einsparung natürlicher Ressourcen bietet Ihnen die elektronische Bewerbung auch die Sicherheit, dass Ihre Bewerbung bei der Stadt Paderborn eingegangen ist. Sie erhalten nach dem Absenden des Online-Formulars eine automatisierte Eingangsbestätigung. Etwaige Nachfragen können entfallen.
Die Bewerbungsfrist für die Veranstaltung im Jahr 2025 endet am 1. Oktober 2024. Maßgeblich ist das Eingangsdatum in der Verwaltung.
Verspätete Bewerbungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Für jedes Geschäft und jede Veranstaltung ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung sind die im Online-Formular bzw. schriftlichen Antragsvordruck aufgelisteten Nachweise beizufügen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular:
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber:
Alle Bewerberinnen und Bewerber haben gem. § 70 Absatz 1 der Gewerbeordnung nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Zulassung. Dieser Zulassungsanspruch wird aber durch § 70 Absatz 3 der Gewerbeordnung in der Weise modifiziert, dass Bewerberinnen und Bewerber aus sachlichen Gründen zurückgewiesen werden können. Die vorgenannten Regelungen zum Zulassungsanspruch gelten nicht für den veranstaltungsnahen Bereich anlässlich der Veranstaltung Herbstlibori.
Die Auswahl der entsprechenden Geschäfte erfolgt im Einklang mit der Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) in der Stadt Paderborn. Weitere Informationen können Sie direkt der Marktsatzung entnehmen, welche unten auf der Seite für Sie als Download zur Verfügung steht.
Die Marktsatzung regelt zudem den genauen Inhalt der Bewerbungsunterlagen sowie den Ablauf des Verfahrens, damit eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Geschäfte gewährleistet wird.
Zulassungsverfahren:
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. Zulassungen ergehen ausschließlich durch Bescheid. Der Zulassungsbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
Herr Jürgen Klenke
Kontakt
Tel.: 05251 8811319
Fax: 05251 882013
E-Mail-Adresse: j.klenkepaderbornde
Herr Matthias Amediek
Kontakt
Tel.: 05251 8812090
Fax: 05251 882013
E-Mail-Adresse: m.amediekpaderbornde
Weitere Informationen:
- Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gebührensatzung für die Jahrmärkte und Volksfeste der Stadt Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Darstellung der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltungsfläche der Herbstlibori-KirmesPDF-Datei266,15 kB
- Darstellung der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltungsfläche des veranstaltungsnahen Bereichs anlässlich der Herbstlibori-KirmesPDF-Datei1,08 MB
- Schriftlicher Antragsvordruck für die Herstlibori-Kirmes 2025 für den Versand auf dem Postweg bei Vorliegen eines berechtigen Interesses zur Ausnahme von der Pflicht der elektronischen BewerbungPDF-Datei373,04 kB