Libori - Veranstaltungsnaher Bereich 23.07. - 01.08.2027
Der veranstaltungsnahe Bereich bietet insbesondere für die in der Innenstadt befindlichen Betriebe und Institutionen die Möglichkeit, sich am Libori-Fest zu beteiligen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren für den veranstaltungsnahen Bereich zu Libori:
WICHTIGER HINWEIS:
Libori besteht aus drei Teilbereichen: der Liborikirmes, dem Liborimarkt (umgangssprachlich Pottmarkt genannt) sowie dem veranstaltungsnahen Bereich.
Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zum veranstaltungsnahen Bereich.
Der veranstaltungsnahe Bereich bietet vorrangig den Einwohnern, Gewerbetreibenden sowie Gastronomiebetrieben aus der Stadt Paderborn eine Möglichkeit zur Teilnahme am Liborifest. Hier befinden sich vor allem Imbiss- und Ausschankangebote, wenige kleinere (Kinder-)Fahrgeschäfte und vielfältige kulturelle Angebote.
1250 Jahre Paderborn – 1250 Jahre lebendige und wechselhafte Geschichte – 1250 Jahre Leben an den Quellen der Pader – 1250 Jahre Entwicklung einer Stadt von der Pfalz Karls des Großen bis hin zum dynamischen Oberzentrum als attraktiver Mittelpunkt für eine Region mit mehr als 500.000 Menschen.
Aus Anlass des Stadtjubiläums beginnt das Liborifest im nächsten Jahr 1250 Minuten früher. Mit einem Softopening startet die Veranstaltung bereits am Freitag, um 17.10 Uhr.
Die Zulassung zum veranstaltungsnahen Bereich richtet sich nach § 8 Absatz 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der veranstaltungsnahe Bereich ist nicht als Markt festgesetzt. Es bestehen daher über die üblichen gesetzlichen Regelungen hinaus keine Marktprivilegien. Die genaue räumliche Ausdehnung der Veranstaltungsfläche ergibt sich aus dem unten herunterladbarem Plan. Die Tätigkeiten im veranstaltungsnahen Bereich sind auf den allgemeinen Zeitraum des Liborifestes (23.07. – 01.08.2027) beschränkt. Die Öffnungszeiten richten sich im Allgemeinen nach den Regelungen zum Ladenöffnungsgesetz NRW. Am Eröffnungstag beginnt die Öffnungszeit davon abweichend um 17:10 Uhr.
Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur elektronisch mittels eines Online-Formulars (Öffnet in einem neuen Tab) (siehe Link im nachfolgenden Abschnitt) zuzusenden. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Bewerbung gemacht werden. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses ist der unten auf der Seite zum Download bereitgestellte schriftliche Vordruck zu verwenden. Bewerbungen ohne Verwendung des Online-Formulars bzw. des schriftlichen Vordruckes gelten als nicht vollständig und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Formlose Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann der schriftliche Vordruck auch postalisch durch die Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt werden. Neben der Beschleunigung des Verfahrens und der Einsparung natürlicher Ressourcen bietet Ihnen die elektronische Bewerbung auch die Sicherheit, dass Ihre Bewerbung bei der Stadt Paderborn eingegangen ist. Sie haben nach der Einreichung des Formulars die Möglichkeit, eine Einreichungsbestätigung herunterzuladen. Etwaige Nachfragen können entfallen.
Die Bewerbungsfrist für die Veranstaltung im Jahr 2027 endet am 1. Oktober 2026. Maßgeblich ist das Eingangsdatum in der Verwaltung.
Verspätete Bewerbungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Für jedes Geschäft und jede Veranstaltung ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung sind die im Online-Formular bzw. schriftlichen Antragsvordruck aufgelisteten Nachweise beizufügen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular:
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber:
Für das Liborifest übersteigen die Bewerbungen die zur Verfügung stehende Fläche um ein Vielfaches. Aus diesem Grund wurden mit der Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste in der Stadt Paderborn (Marktsatzung) Regelungen getroffen, wie die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt. Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren können Sie direkt der Marktsatzung entnehmen, welche unten auf der Seite für Sie verlinkt wurde.
Die Marktsatzung regelt zudem den genauen Inhalt der Bewerbungsunterlagen sowie den Ablauf des Verfahrens, damit eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Geschäfte gewährleistet wird.
Zulassungsverfahren:
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. Zulassungen ergehen ausschließlich durch Bescheid. Der Zulassungsbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
Herr Jürgen Klenke
Frau Sandra Hinz
Weitere Informationen:
- Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gebührensatzung für die Jahrmärkte und Volksfeste der Stadt Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Darstellung der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltungsfläche des veranstaltungsnahen Bereichs anlässlich des Libori-FestesPDF-Datei12,19 MB
- Schriftlicher Antragsvordruck für den veranstaltungsnahen Bereich anlässlich des Liborifestes 2027 für den Versand auf dem Postweg bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zur Ausnahme von der Pflicht der elektronischen BewerbungPDF-Datei683,72 kB
