Libori-Kirmes 26.07. - 03.08.2025
Das neuntägige Liborifest mit seiner einmaligen Mischung aus Kirche, Kirmes und Kultur zieht jährlich ca. 1,5 Millionen Besucher nach Paderborn. Die Kirmesmeile in der Innenstadt ist mit über 150 Schaustellern auf dem „Liboriberg“ ein wichtiger Bestandteil.
Informationen zum Bewerbungsverfahren für die Libori-Kirmes:
WICHTIGER HINWEIS:
Libori besteht aus drei Teilbereichen: der Liborikirmes, dem Liborimarkt (umgangssprachlich Pottmarkt genannt) sowie dem veranstaltungsnahen Bereich.
Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zur Liborikirmes.
Neben Fahrgeschäften befinden sich auf der Liborikirmes attraktive Imbiss- und Ausschankgeschäfte, Verlosungen, Ausspielungen, Schießwagen und Süßwarenverkauf sowie weitere kirmestypische Geschäfte.
Das Libori-Fest ist Paderborns fünfte Jahreszeit und will gut organisiert sein. Aus diesem Grund schreibt das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing bereits frühzeitig die Beteiligung an der Veranstaltung aus.
Die Libori-Kirmes findet auf dem Liboriberg sowie dem Le-Mans-Wall statt und wird gemäß § 69 GewO als Volksfest gemäß § 60 b GewO festgesetzt. Die genaue räumliche Ausdehnung der Veranstaltungsfläche ergibt sich aus dem unten herunterladbarem Plan. Gegenstand des Volksfestes sind Tätigkeiten und Warenangebote im Sinne des § 60 b GewO. Die Libori-Kirmes beginnt am 26.07.2025 und dauert neun Tage. Am Eröffnungstag ist die Kirmes von 14.00 – 24.00 Uhr und an den übrigen Tagen von 11.00 – 24.00 Uhr geöffnet.
Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur elektronisch mittels eines Online-Formulars (Öffnet in einem neuen Tab) (siehe Link im nachfolgenden Abschnitt) zuzusenden. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Bewerbung gemacht werden. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses ist der unten auf der Seite zum Download bereitgestellte schriftliche Vordruck zu verwenden. Bewerbungen ohne Verwendung des Online-Formulars bzw. des schriftlichen Vordruckes gelten als nicht vollständig und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Formlose Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann der schriftliche Vordruck auch postalisch durch die Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt werden. Neben der Beschleunigung des Verfahrens und der Einsparung natürlicher Ressourcen bietet Ihnen die elektronische Bewerbung auch die Sicherheit, dass Ihre Bewerbung bei der Stadt Paderborn eingegangen ist. Sie erhalten nach dem Absenden des Online-Formulars eine automatisierte Eingangsbestätigung. Etwaige Nachfragen können entfallen.
Die Bewerbungsfrist für die Veranstaltung im Jahr 2025 endet am 1. Oktober 2024. Maßgeblich ist das Eingangsdatum in der Verwaltung.
Verspätete Bewerbungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Für jedes Geschäft und jede Veranstaltung ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung sind die im Online-Formular bzw. schriftlichen Antragsvordruck aufgelisteten Nachweise beizufügen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular:
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber:
Alle Bewerberinnen und Bewerber haben gem. § 70 Absatz 1 der Gewerbeordnung nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Zulassung. Dieser Zulassungsanspruch wird aber durch § 70 Absatz 3 der Gewerbeordnung in der Weise modifiziert, dass Bewerberinnen und Bewerber aus sachlichen Gründen zurückgewiesen werden können.
Für das Liborifest übersteigen die Bewerbungen die zur Verfügung stehende Fläche um ein Vielfaches. Aus diesem Grund wurden mit der Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste in der Stadt Paderborn (Marktsatzung) Regelungen getroffen, wie die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt. Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren können Sie direkt der Marktsatzung entnehmen, welche unten auf der Seite für Sie verlinkt wurde.
Die Marktsatzung regelt zudem den genauen Inhalt der Bewerbungsunterlagen sowie den Ablauf des Verfahrens, damit eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Geschäfte gewährleistet wird.
Zulassungsverfahren:
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. Zulassungen ergehen ausschließlich durch Bescheid. Der Zulassungsbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
Herr Matthias Amediek
Kontakt
Tel.: 05251 8812090
Fax: 05251 882013
E-Mail-Adresse: m.amediekpaderbornde
Herr Jürgen Klenke
Kontakt
Tel.: 05251 8811319
Fax: 05251 882013
E-Mail-Adresse: j.klenkepaderbornde
Weitere Informationen:
- Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gebührensatzung für die Jahrmärkte und Volksfeste der Stadt Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Darstellung der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltungsfläche der LiborikirmesPDF-Datei441,06 kB
- Schriftlicher Antragsvordruck für die Liborikirmes 2025 für den Versand auf dem Postweg bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zur Ausnahme von der Pflicht der elektronischen BewerbungPDF-Datei372,76 kB