Libori - Wechselausschankstände 23.07. - 01.08.2027
In der Innenstadt befinden sich sogenannte Wechselausschankplätze im Bereich des Liborimarktes und des veranstaltungsnahen Bereichs. Gastronomischen Betrieben aus Paderborn bietet sich hierdurch die Möglichkeit, sich am Libori-Fest zu beteiligen.
Informationen zum Bewerbungsverfahren um einen Wechselausschankplatz:
WICHTIGER HINWEIS:
Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zu den sogenannten Wechselausschankplätzen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zur Einschränkung des Bewerberkreises und zur Auswahl der Bewerbenden.
1250 Jahre Paderborn – 1250 Jahre lebendige und wechselhafte Geschichte – 1250 Jahre Leben an den Quellen der Pader – 1250 Jahre Entwicklung einer Stadt von der Pfalz Karls des Großen bis hin zum dynamischen Oberzentrum als attraktiver Mittelpunkt für eine Region mit mehr als 500.000 Menschen.
Aus Anlass des Stadtjubiläums beginnt das Liborifest im nächsten Jahr 1250 Minuten früher. Mit einem Softopening startet die Veranstaltung bereits am Freitag, um 17.10 Uhr.
Kriterien zur Einschränkung des Bewerberkreises:
- Zulassungsberechtigt sind nur Betreiber*innen eines Gaststättengewerbes im Sinne des § 1 Absatz 1 GastG (Gaststättengesetz):
„Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.“
Unter anderem Cateringunternehmen, Festwirte und Schaustellerbetriebe werden von der Definition des § 1 Absatz 1 GastG nicht erfasst und sind somit nicht zulassungsberechtigt. Diesem Personenkreis steht es jedoch grundsätzlich frei, sich auf die Standplätze der Liborikirmes, des Liborimarktes und/oder des veranstaltungsnahen Bereichs zu bewerben. Die Auswahl erfolgt in diesen Veranstaltungsbereichen auf Grundlage der Regelungen in der Marktsatzung. - Zugelassen werden ausschließlich Bewerbende deren Gaststätte auf dem Gebiet der Stadt Paderborn angesiedelt ist.
Weitere Auswahlkriterien:
- Hauptkriterium ist die Anzahl an erfolglosen Bewerbungen im Vergleich zu den Mitbewerbenden. Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing stellt dem Betriebsausschuss und Ausschuss für Märkte und Feuerwehr entsprechende Listen zur Verfügung.
- Jeder Bewerbende hat die Möglichkeit, sich mit all seinen Gastronomiebetrieben zu bewerben.
Um jedoch möglichst vielen verschiedenen Bewerbenden eine Chance zur Teilnahme am Liborifest zu gewähren, soll, sofern der Bewerbende mehrere Betriebe führt, nur eine Zulassung im laufenden Jahr erteilt werden. Hierbei ist grundsätzlich auf die geschäftsinhabende Person oder bei Gesellschaften auf die gesellschaftende(n) Person(en) (sog. Institution) abzustellen. Für die nicht berücksichtigten Betriebe erhöht sich die Anzahl der erfolglosen Bewerbungen, so dass der Bewerbende für seine weiteren Betriebe ggf. Zulassungen in mehreren aufeinander folgenden Jahren erhält. - Bei Bewerbenden, die bereits eine Zulassung im veranstaltungsnahen Bereich, der Liborikirmes oder dem Liborimarkt für eine gastronomische Tätigkeit erhalten haben, verdoppelt sich die Anzahl der notwendigen erfolglosen Bewerbungen im Vergleich zu den sonstigen Mitbewerbenden.
- Ein Inhaberwechsel (ggf. auch ohne Namensänderung des gastronomischen Betriebes) führt zum Neubeginn der Wartezeit.
- Bei einer Umfirmierung ohne Inhaberwechsel werden die Wartezeiten auf die neue Firmierung übertragen.
- Haben mehrere Bewerbende eine gleiche Anzahl an erfolglosen Bewerbungen entscheidet das Los.
- Die Bewerbenden müssen in der Lage sein, den organisatorischen und personellen Anforderungen an einen Ausschankbetrieb zu Libori gerecht zu werden. Kleinere und personell schwächer aufgestellte Betriebe sollen bevorzugt an weniger stark frequentierten Standorten berücksichtigt werden.
- Alle zugelassenen Betriebe verpflichten sich, ausschließlich Getränke der Sponsoringpartner der Stadt Paderborn (akt. Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG und Carolinen Brunnen GmbH & Co. KG) auszuschenken, sofern das entsprechende Produktsortiment verfügbar ist. Hierzu gehören neben den Kernmarken auch ggf. weitere konzerninterne Marken (z.B. Paderborner Gold etc.). Auflistungen für die aktuellen Sponsoringpartner befinden sich unter https://www.warsteiner-gruppe.de/marken/ bzw. https://www.carolinen.de/unsere-sorten/.
- Als Ausschankwägen kommen je nach Standort unterschiedliche Modelle zum Einsatz, die vom Zulassungsinhaber zu beschaffen sind. Die Vorgabe, welcher Ausschankwagen zu verwenden ist, trifft das das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing.
Die Zuweisung des Standortes erfolgt durch die Verwaltung nach entsprechender Beratung im Betriebsausschuss und Ausschuss für Märkte und Feuerwehr. Je nach Standort ergeben sich unter anderem unterschiedliche Öffnungszeiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Liborimarktes bzw. des veranstaltungsnahen Bereichs.
Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur elektronisch mittels eines Online-Formulars (Öffnet in einem neuen Tab) (siehe Link im nachfolgenden Abschnitt) zuzusenden.
Im Rahmen der Antragstellung ist es erforderlich, ein entsprechendes Bild des Standes anzufügen. Sofern Sie über kein eigenes Bild verfügen, können Sie am unteren Ende der Seite ein Musterbild herunterladen. Auch im Bereich der Abmessungen verwenden Sie bitte zunächst ein Standardmaß von 6,4m x 6,4m.
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Bewerbung gemacht werden. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses ist der unten auf der Seite zum Download bereitgestellte schriftliche Vordruck zu verwenden. Bewerbungen ohne Verwendung des Online-Formulars bzw. des schriftlichen Vordruckes gelten als nicht vollständig und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Formlose Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann der schriftliche Vordruck auch postalisch durch die Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt werden. Neben der Beschleunigung des Verfahrens und der Einsparung natürlicher Ressourcen bietet Ihnen die elektronische Bewerbung auch die Sicherheit, dass Ihre Bewerbung bei der Stadt Paderborn eingegangen ist. Sie haben nach der Einreichung des Formulars die Möglichkeit, eine Einreichungsbestätigung herunterzuladen. Etwaige Nachfragen können entfallen.
Die Bewerbungsfrist für die Veranstaltung im Jahr 2027 endet am 1. Oktober 2026. Maßgeblich ist das Eingangsdatum in der Verwaltung.
Verspätete Bewerbungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Für jedes Geschäft und jede Veranstaltung ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung sind die im Online-Formular bzw. schriftlichen Antragsvordruck aufgelisteten Nachweise beizufügen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular:
Zulassungsverfahren:
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. Zulassungen ergehen ausschließlich durch Bescheid. Der Zulassungsbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
Herr Jürgen Klenke
Frau Sandra Hinz
Weitere Informationen:
- Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste (Marktsatzung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gebührensatzung für die Jahrmärkte und Volksfeste der Stadt Paderborn (Öffnet in einem neuen Tab)
- Darstellung der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltungsfläche des LiborimarktesPDF-Datei432,97 kB
- Darstellung der räumlichen Ausdehnung der Veranstaltungsfläche des veranstaltungsnahen Bereichs anlässlich des Libori-FestesPDF-Datei12,19 MB
- Schriftlicher Antragsvordruck für den veranstaltungsnahen Bereich anlässlich des Liborifestes 2027 für den Versand auf dem Postweg bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zur Ausnahme von der Pflicht der elektronischen BewerbungPDF-Datei683,72 kB
- Musterbild eines Wechselausschanks für den AntragsprozessJPEG-Datei1,46 MB
