Liborimarkt (Pottmarkt) 26.07. - 03.08.2025

Der „Pottmarkt“ erinnert an die Zeiten, als Händler und Kaufleute von nah und fern zum Liborifest rund um den Dom ihre Waren feilboten. Kurioses und Nützliches halten sich hier die Waage und tragen zur einmaligen Atmosphäre des Liborimarktes bei.

Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Liborimarkt (Pottmarkt):

WICHTIGER HINWEIS:

Libori besteht aus drei Teilbereichen: der Liborikirmes, dem Liborimarkt (umgangssprachlich Pottmarkt genannt) sowie dem veranstaltungsnahen Bereich.

Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen zum Liborimarkt (Pottmarkt).

Ursprünglich boten Händler und Kaufleute auf dem Pottmarkt vor allem Pötte (Töpfe) an, aber auch heute findet man hier noch Stände mit Pfannen und Töpfen. Mittlerweile gibt es natürlich längst mehr zu sehen als nur Pötte: Von Gewürzen über Kleidung, Lederwaren, Haushaltsartikeln bis hin zu Dekorationsartikeln; hier liegt der Schwerpunkt auf dem Warenhandel. In einem kleinen Umfang werden Imbiss- und Gastronomiestände sowie bei einem Überangebot einzelner Produktgruppen auch kleinere Kinderfahrgeschäfte berücksichtigt.

Das Libori-Fest ist Paderborns fünfte Jahreszeit und will gut organisiert sein. Aus diesem Grund schreibt das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing bereits frühzeitig die Beteiligung an der Veranstaltung aus.

Der Liborimarkt (Pottmarkt) findet auf dem Markt- und Domplatz, dem kleinen Domplatz, der Grube und Am Bogen statt und wird gemäß § 69 GewO als Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 GewO festgesetzt. Die genaue räumliche Ausdehnung der Veranstaltungsfläche ergibt sich aus dem unten herunterladbarem Plan. Gegenstand des Jahrmarktes ist der Verkauf von Waren aller Art mit einem unterhaltenden Charakter im Sinne des § 68 Abs. 2 GewO. Der Liborimarkt beginnt am 26.07.2025 und dauert neun Tage. Am Eröffnungstag ist der Liborimarkt von 12.00 – 20.00 Uhr, sonntags von 11.00 Uhr – 20.00 Uhr und an den übrigen Tagen von 9.00 – 20.00 Uhr geöffnet.

Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur elektronisch mittels eines Online-Formulars (Öffnet in einem neuen Tab) (siehe Link im nachfolgenden Abschnitt) zuzusenden. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Bewerbung gemacht werden. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses ist der unten auf der Seite zum Download bereitgestellte schriftliche Vordruck zu verwenden. Bewerbungen ohne Verwendung des Online-Formulars bzw. des schriftlichen Vordruckes gelten als nicht vollständig und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Formlose Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann der schriftliche Vordruck auch postalisch durch die Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt werden. Neben der Beschleunigung des Verfahrens und der Einsparung natürlicher Ressourcen bietet Ihnen die elektronische Bewerbung auch die Sicherheit, dass Ihre Bewerbung bei der Stadt Paderborn eingegangen ist. Sie erhalten nach dem Absenden des Online-Formulars eine automatisierte Eingangsbestätigung. Etwaige Nachfragen können entfallen.

Die Bewerbungsfrist für die Veranstaltung im Jahr 2025 endet am 1. Oktober 2024. Maßgeblich ist das Eingangsdatum in der Verwaltung.

Verspätete Bewerbungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Für jedes Geschäft und jede Veranstaltung ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung sind die im Online-Formular bzw. schriftlichen Antragsvordruck aufgelisteten Nachweise beizufügen.


Hier gelangen Sie zum Online-Formular:


© BESIM MAZHIQI

Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber:

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben gem. § 70 Absatz 1 der Gewerbeordnung nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Zulassung. Dieser Zulassungsanspruch wird aber durch § 70 Absatz 3 der Gewerbeordnung in der Weise modifiziert, dass Bewerberinnen und Bewerber aus sachlichen Gründen zurückgewiesen werden können.

Für das Liborifest übersteigen die Bewerbungen die zur Verfügung stehende Fläche um ein Vielfaches. Aus diesem Grund wurden mit der Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste in der Stadt Paderborn (Marktsatzung) Regelungen getroffen, wie die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt. Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren können Sie direkt der Marktsatzung entnehmen, welche unten auf der Seite für Sie verlinkt wurde.

Die Marktsatzung regelt zudem den genauen Inhalt der Bewerbungsunterlagen sowie den Ablauf des Verfahrens, damit eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Geschäfte gewährleistet wird.


Zulassungsverfahren:

Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. Zulassungen ergehen ausschließlich durch Bescheid. Der Zulassungsbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.


Frau Sandra Hinz

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Kontakt

Tel.: 05251 8811387
Fax: 05251 882013
E-Mail-Adresse: s.hinzpaderbornde

Herr Matthias Amediek

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Kontakt

Tel.: 05251 8812090
Fax: 05251 882013
E-Mail-Adresse: m.amediekpaderbornde