Die aktuellen Regelungen im Überblick
Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
Am 2. November sind mit der neuen Coronaschutzverordnung zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft getreten. Folgende Regelungen gelten bis 30. November:
Maskenpflicht:
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, etwa beim Einkaufen oder bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bleibt bestehen. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht in Paderborn auch im Fußgängerzonenbereich. Dies betrifft die Bereiche Westernstraße, Königsplätze, Rosenstraße, Marienplatz, Rathausplatz, Neuer Platz, Grube, Schildern und Kamp. Hier gilt die Maskenpflicht zwischen 8 und 20 Uhr. Die genannten Straßen sind dementsprechend ausgeschildert. Auch auf Spielplätzen gilt die Maskenpflicht.
Kontaktbeschränkungen:
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – mit maximal zehn Personen. Die Bürgerinnen und Bürger werden außerdem aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu reduzieren.
Reisen:
Übernachtungsangebote im Inland sind im November verboten. Ausnahmen gelten nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Übernachtungen. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger angehalten, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Gastronomie:
Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen ist erlaubt, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen nach der Coronaschutzverordnung eingehalten werden.
Darüber hinaus gilt ein Verkaufsverbot für Alkohol von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Dieses gilt sowohl für den Verkauf von alkoholischen Getränken in Supermärkten als auch in Kiosken und an Tankstellen.
Groß- und Einzelhandel:
Groß- und Einzelhandel bleiben unter Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts geöffnet. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege:
Schließen müssen Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Friseursalons dürfen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben. Auch medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Fußpflege, sind weiterhin möglich.
Freizeiteinrichtungen und außerschulische Bildungsangebote:
Folgende Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben: Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen (darunter auch die Paderborner Kulturwerkstatt), Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
Die VHS Paderborn muss ihre Bildungsangebote in weiten Teilen reduzieren: Veranstaltungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache, Alphabetisierung, prüfungsvorbereitende Kurse und Prüfungen, Online-Kurse, Bildungsurlaube sowie berufsbezogene Kurse finden wie geplant statt. Bildungsangebote in den Bereichen Gesellschaft, Kultur, Kreativität, Gesundheit, Ernährung, Fitness, Entspannung und Fremdsprachen sind bis zum 30. November untersagt.
Die städtischen Bibliotheken bleiben geöffnet, wobei der Aufenthalt in der Bibliothek auf maximal eine Stunde am Tag pro Person beschränkt ist. Auch die Lern- und Computerarbeitsplätze können maximal eine Stunde am Tag pro Person genutzt werden. Eine Besucherregistrierung ist Pflicht.
Auch Musikschulen dürfen unter der Einhaltung der gültigen Hygieneregeln öffnen. Die städtische Musikschule in Paderborn nimmt ab Freitag, 6. November, den Betrieb wieder auf.
Schulen und Kindergärten:
Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.
Sport:
Der Amateursportbetrieb wird eingestellt. Vereine dürfen dementsprechend nicht mehr trainieren. Alle Sportanlagen der Stadt Paderborn sind derzeit geschlossen.
Ausgenommen ist der Individualsport (also zum Beispiel das Joggen) allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Veranstaltungen:
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind im November untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
Trauungen:
An standesamtlichen Trauungen in Paderborn dürfen maximal sechs Personen (Brautpaar plus vier weitere Personen) teilnehmen. Dazu kommen der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin. Im Trauzimmer sind die Sitzplätze einzunehmen. Alle Personen bis auf das Brautpaar und den Standesbeamten oder die Standesbeamtin haben auch am Sitzplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Beerdigungen:
Bei Beerdigungen ist auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch in den Trauerhallen und den sonstigen Friedhofsgebäuden der Stadt Paderborn besteht Maskenpflicht. Eine Ausnahme vom Abstandsgebot bei Beerdigungen gilt nur für nahe Angehörige.