Nutzungsbedingungen Chat-Funktion Stadtverwaltung Paderborn

Allgemeine Informationen

Die Stadt Paderborn bietet Ihnen für einfache Anfragen zu den Angeboten und Dienstleistungen der Stadtverwaltung Paderborn von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr die Kontaktaufnahme über eine Chat-Funktion an.

Für komplexe Anliegen nutzen Sie bitte den Kontakt über das telefonische Service-Center (TSC) der Stadt Paderborn. Das TSC kann Ihnen ggfls. direkt weiterhelfen, Sie mit der richtigen Ansprechpartnerin bzw. dem richtigen Ansprechpartner innerhalb des Konzerns „Stadtverwaltung Paderborn“ verbinden oder Ihnen Alternativen für eine anderweitige Kontaktaufnahme nennen.

Das TSC erreichen Sie von montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer +495251 880.

Über die Chat-Funktion ist keine rechtsverbindliche Antragstellung für Sozial- und Verwaltungsleistungen an die Stadtverwaltung Paderborn möglich.  

Weiterhin kann keine Abgabe persönlicher Erklärungen, die für die weitere Bearbeitung von laufenden Sozialleistungs- und Verwaltungsverfahren benötigt werden, erfolgen. Hierfür bedarf es im Regelfall entweder der persönlichen Vorsprache oder zumindest einer schriftlichen Antragstellung.

Über die Chat-Funktion stellen wir Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte zur Verfügung. Hierfür ist die Sachbearbeitung der jeweiligen Fachabteilung für Sie zuständig. 

Wir weisen Sie insbesondere daraufhin, dass die Mitarbeiter*innen der Stadt Paderborn bei einem Verstoß gegen die Netiquette berechtigt sind den Chat zu beenden. 

Eine Speicherung des Chatverlaufs durch die Stadtverwaltung Paderborn ist möglich.

Zur Nutzung der Chat-Funktion benötigen Sie entweder einen PC, Laptop, Tablet oder ein Smartphone, jeweils mit Internetanschluss (mind. DSL).