Informationen zum Schulbetrieb 2022/23

Hier erhalten Sie eine Übersicht über grundlegende Informationen und Vereinbarungen zum Schulbetrieb an der Grundschule Thune

Liebe Eltern unserer Thuneschülerinnen und Thuneschüler!

Wir freuen uns, Sie in unserer Thune-Schulgemeinschaft begrüßen zu dürfen. Damit wir uns alle an der GGS Thune wohl fühlen, gibt es Vereinbarungen für alle Kinder, Lehrer und Eltern. Mit dieser Übersicht wollen wir Ihnen einige grundlegende Informationen geben.

Sprechen Sie uns bei Fragen immer gerne an! Das Schulprogramm und weitere Informationen über unsere Schule können Sie sowohl in der Schule als auch auf dieser Homepage einsehen.

Ihr Team der GGS Thune


Unterrichtszeiten

1. Stunde:         8.00 –  8.45 Uhr
2. Stunde:         8.45 –  9.30 Uhr
3. Stunde:        10.00 – 10.45 Uhr
4. Stunde:        10.45 – 11.30 Uhr
5. Stunde:        11.45 – 12.30 Uhr
6. Stunde:        12.30 – 13.15 Uhr

Bitte schicken Sie Ihr Kind pünktlich und regelmäßig zur Schule!

Nach Schulschluss- oder OGS-/ Betreuungsschluss muss der Schulhof sofort verlassen werden. Die meisten unserer ca. 270 Schüler kommen zu Fuß zur Schule. Wer jedoch mehr als 2km entfernt wohnt, wird mit dem Schulbus oder dem Taxi gefahren. Den Fußgängern empfehlen wir, morgens mit unserem Walking-Bus sicher und bewegungsreich  zur Schule zu kommen.

 


© Grundschule ThuneBeispiel für einen OGS Raum

Offene Ganztagsschule (OGS)

Unsere offene Ganztagsschule (OGS) und unsere Halbtagsbetreuung sind jeweils nach Unterrichtsschluss geöffnet. Zurzeit finden Sie an der GGS Thune sechs OGS- und eine Halbtagsbetreuungsgruppe. Weiter Informationen zur OGS finden Sie auf dieser Seite unter "Betreuung nach dem Unterricht (Öffnet in einem neuen Tab)".

Telefondurchwahl zur OGS: 05251 / 8814565


Starkes Unwetter

Bei Glatteis, Gewitter oder Sturm dürfen Sie Ihr Kind in eigener Verantwortung zu Hause lassen oder verspätet schicken. Beachten Sie dabei auch die Durchsagen im Radio und sagen Sie bitte in der Schule oder über die Hotline der Stadt, die Sie auch zur Krankmeldung benutzen (05251/ 8812266), telefonisch Bescheid!


Hitzefrei

Bei Temperaturen über 27° C im Klassenraum kann es Hitzefrei geben. Unterrichtsschluss ist dann frühestens um 11.30 Uhr. Klären Sie bitte mit Ihrem Kind, zu wem es geht, wenn Sie nicht zu Hause sind. Wir werden möglichst frühzeitig bei vorhersehbarer starker Hitze verkürzten Unterricht ankündigen.


© Grundschule Thune

Mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule

Wir empfehlen, Kinder frühestens ab dem 4. Schuljahr nach der Radfahrprüfung mit dem eigenen Fahrrad zur Schule zu schicken, jedoch ist das Ihre Entscheidung. Das Fahren mit Tornister auf einem Roller ist immer sehr wackelig und wird von Verkehrssicherheitsexperten nicht empfohlen. Für die Einhaltung der Verkehrs- und Sicherheitsregeln sind allerdings immer Sie als Eltern verantwortlich. Achten Sie bitte im Interesse Ihres Kindes grundsätzlich darauf, dass Ihr Kind mit Helm fährt und das Fahrrad und ggf. der Roller immer verkehrssicher sind! Die Fahrräder und Roller werden am Rand des Schulhofs angeschlossen und während der Schul- und OGS-/ Betreuungszeit ohne Ausnahme nicht benutzt. Es stehen nur begrenzt Fahrradständer zur Verfügung, so dass sie ggf. mit Ihrem Kind besprechen müssen, dass sie die Fahrräder neben den Ständern am Eingang des Schulhofs abstellen sollen.


Parkplätze für Autos

Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, halten Sie bitte so auf dem Kirch- oder Schützenplatz, dass Ihr Kind auf dem vorgesehenen Weg zum Schulhof gehen kann. Wir bitten Sie um besonders rücksichtsvolles Verhalten, damit beim Wenden kein Kind gefährdet wird.


Unfälle

Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder in der Schule ereignen, melden Sie bitte unverzüglich im Sekretariat (Tel.: 05254 / 7634), damit der Unfallmeldebogen ausgefüllt werden kann.

Bei Schulunfällen gehen Sie bitte immer zu

  • Dr. med. Th. Teßarek Bielefelderstraße 4, 33104 Paderborn, 
    Telefon 05254/2355.

Wenn dieser nächstgelegene Durchgangsarzt nicht erreichbar ist, gibt es in Paderborn andere Durchgangsärzte, z.B.

  • die chirurgische Praxis Dr. med. Al-Mohanna, Alte Brauerei 1-3, 33098 Paderborn, Telefon 05251/740470
  • die chirurgisch-orthopädische Gemeinschaftspraxis Dr. M. Giebelhausen, W. Khayat, Dr. J. Flecke, Florianstraße 6, 33102 Paderborn, Telefon 05251/27017.

Sie können aber im Notfall auch jeden anderen Chirurgen oder ggf. ein Krankenhaus aufsuchen, wenn ein niedergelassener Chirurg für Sie nicht erreichbar ist.

Schulunfälle sind immer über die gesetzliche Unfallkasse versichert, sagen Sie aber bitte unbedingt bei der Aufnahme beim Arzt, dass es ein Schulunfall war und dass die Unfallkasse NRW die Kosten trägt.


Krankmeldungen

Sollte ihr Kind krank sein, melden Sie es bitte über das Onlineformular der Stadt Paderborn krank: https://www.paderborn.de/krankmeldung-gs (Öffnet in einem neuen Tab) krank.

Falls Ihr Kind an Tagen vor oder nach den Ferien erkrankt, ist ein ärztliches Attest notwendig.


Meldepflichtige Krankheiten

Übertragbare, meldepflichtige Krankheiten in Ihrer Hausgemeinschaft müssen der Schule sofort mitgeteilt werden. Wenden Sie sich umgehend an uns!

Dazu gehören:
Scharlach, Diphtherie, Typhus, Ruhr, Kinderlähmung, epidemische Gehirnhautentzündungen, offene Tuberkulose und übertragbare Hautkrankheiten (§3 Bundesseuchengesetz)

Aber auch ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und der Befall von Läusen sind der Schule zu melden.

Erkrankt Ihr Kind an einer dieser Krankheiten oder besteht der Verdacht auf Ansteckung, so darf es nach §45 Abs.1 das Schulgelände nicht betreten und auch an außerschulischen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen, bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Bitte informieren Sie sich ggf. auf unserer Homepage bzgl. des Umgangs mit Kopflausbefall u.ä. oder lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder dem Gesundheitsamt beraten! Zu Beginn des Schuljahres erhalten Sie Informationen auch in der Elternpost, danach werden wir Sie ggf. immer über das Merkheft informieren, dass in der Lerngruppe Läuse aufgetreten sind!


Hausaufgaben

Achten Sie bitte darauf, dass die Hausaufgaben von Ihrem Kind sorgfältig (sauber und übersichtlich) in einem ruhigen Raum erledigt werden!

Hausaufgaben haben folgende Ziele:

  1. Einübung, Einprägung und Anwendung des im Unterricht Gelernten
  2. Vorbereitung neuer Unterrichtsinhalte
  3. Selbstständige Auseinandersetzung Ihres Kindes mit einer neuen Aufgabe.

Die Kinder sollten die Hausaufgabe selbstständig lösen, aber die Erwachsenen sollten am Arbeiten und Lernen der Kinder Interesse zeigen.

Dabei gelten als angemessene tägliche Arbeitszeiten für Schüler aller Grundschulen:

Jahrgang 1 und 2: ca. 30 Minuten
Jahrgang 3 und 4: ca. 45 Minuten

Bei Unterrichtsausfall dürfen die Hausaufgaben die oben angegebenen Zeiten überschreiten.

Sind die Hausaufgaben einmal zu schwer oder benötigt Ihr Kind mehr als die oben angeführten Zeiten, schreiben Sie bitte eine kurze Notiz ins Merkheft oder unter die Hausaufgaben, damit die Lehrkraft informiert ist und darauf entsprechend reagieren kann (z.B. erneute Erklärung des Unterrichtsstoffes, Kürzung der Hausaufgaben, etc.)! Auch in der OGS gelten diese Regeln.

Einige Tipps für die Hausaufgabenzeit für Sie und Ihr Kind:

Rituale schaffen:

  • Immer zum gleichen Zeitpunkt arbeiten.
  • Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wann der geeignete Zeitpunkt ist, (z. B. eine halbe Stunde nach dem Essen)
  • Ein ordentlicher und ruhiger Arbeitsplatz.
  • Keine Ablenkung durch Spielzeug oder Musik. Benutzte Materialien sofort wegräumen.
  • Gemeinsam die Reihenfolge festlegen.
    Erst die leichte, kurze Aufgabe erledigen. Das motiviert und die kleinen „grauen Zellen“ können warm laufen.
  • Unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie ansprechbar sind, in der Umgebung bleiben, zuhören, Interesse zeigen, auch kleinste Fortschritte loben, ermutigen oder auch mal trösten…
  • Beim Ziffern- oder Buchstabenschreibkurs bitte nicht radieren!
  • Tipps geben, wie Ihr Kind es besser machen kann: „So geht es leichter.“
  • Fortschritte sofort loben und mit den ersten Versuchen vergleichen. „Du kannst es!“
  • Ihr Kind möglichst selbstständig arbeiten lassen, aber immer ansprechbar sein. Dann können Sie unterstützend und ermutigend eingreifen.
  • Aufgaben immer ansehen und würdigen.
  • Evtl. Belohnungs- bzw. Verstärkersystem einführen, z. B. Smileys sammeln und dann gemeinsam ins Schwimmbad oder zum Fußball gehen?
  • Nach der Arbeit sollte Ihr Kind selbstständig die Tasche packen. Das stärkt die eigene Verantwortung für das Lernen.

Das hemmt das Lernen:

  • „Freizeitdruck“ – Termine überprüfen. Weniger ist mehr.
  • Computerspiele oder Zeichentrickfilme unmittelbar vor oder nach dem Üben können - durch die schnelle Bildabfolge - das Geübte wieder löschen.

Und wenn es mal gar nicht klappt:

  • Die Hausaufgaben nach 30 Minuten einfach abbrechen, denn negative Gefühle behindern das Lernen. Ermutigen Sie Ihr Kind: „Jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Morgen klappt es bestimmt wieder besser.“

Häufig Probleme? Sprechen Sie uns an!


Merkheft / Hausaufgabenheft

Bitte schauen Sie jeden Tag in das Merkheft/Hausaufgabenheft, bzw. die gelbe Postmappe Ihres Kindes, in dem die Hausaufgaben und ggf. aktuelle Informationen aufgeschrieben sind! Sie können das Heft und die gelbe Postmappe selbstverständlich auch für kurze Mitteilungen an den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin nutzen.


Mutwillige Beschädigungen

Beschädigt Ihr Kind mutwillig das Gebäude, Einrichtungsgegenstände, Unterrichtsmaterialien oder Sachen anderer, so werden Sie als Eltern dafür haftbar gemacht.


Elterinformation und Beratung

Nehmen Sie bitte an den Klassenpflegschaftssitzungen und Elternabenden teil und informieren Sie sich regelmäßig über schulinterne Mitteilungen (z.B. im Merk-/Hausaufgabenheft bzw. der gelben Postmappe)!


Fundbüro

Fundstücke und liegengebliebene Kleidung lagern wir im Kopierraum. Bitte ggf. nachfragen!


Beurlaubungen

Ihr Kind kann für eine Familienfeier, Beerdigung o.ä. bis zu zwei Tagen von dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin beurlaubt werden, wenn Sie dieses schriftlich beantragen. Beurlaubungen für mehr als zwei Tage kann nur die Schulleitung bewilligen.

Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf keine Beurlaubung ausgesprochen werden.


Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Wir sind für Sie da!!

Auf gute Zusammenarbeit und viel Freude in unserer GGS Thune!

Ihre Schulleitung und das Lehrer/innen- und Betreuungsteam