Rund ums Pflegekind

Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über Aufgaben und Anforderungen rund um das Thema "Pflegekind".

Aufnahme eines Pflegekindes

Sie interessieren sich für die Aufnahme eines Pflegekindes?

Die Entscheidung, ein Pflegekind für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer in Ihre Familie aufzunehmen, hat weitreichende Konsequenzen für alle Mitglieder der Familie. Zukünftige Pflegeeltern sollten sich deshalb schon im Vorfeld darüber Gedanken machen, welchen Aufgaben und Anforderungen sie, ihre Kinder und ihr soziales Umfeld gewachsen sein müssen. Nur eine umfassende Überprüfung der eigenen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Grenzen kann gewährleisten, dass ein Pflegeverhältnis für Pflegeeltern und Pflegekinder erfolgreich verläuft.

Bewerberverfahren

Es ist nicht erforderlich, dass Pflegeeltern verheiratet sind. Auch Alleinstehende und unverheiratete Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Die Pflegeeltern sollten körperlich und seelisch belastbar, nicht vorbestraft und so materiell abgesichert sein, dass sie das Pflegegeld nicht zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes benötigen.

Die Pflegeelternbewerber haben einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen. Außerdem wird ein ärztliches Attest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes überprüfen, ob die Familienkonstellation und –situation geeignet ist, eine dem Wohl des Kindes dienende Erziehung zu bieten. Mehrere Gespräche mit den Sozialarbeiter/Innen, die auch einen Hausbesuch durchführen, werden erforderlich sein.

Die Bewerber haben immer wieder die Möglichkeit, Fragen zu stellen, aber auch Bedenken und ihre Wünsche hinsichtlich des Pflegekindes zu äußern. Der Pflegekinderdienst verschafft sich ein Bild darüber, wie der Familienalltag gestaltet ist, wie Krisensituationen bewältigt werden und ob man über genügend Kraft verfügt, dem Kind Liebe, Zuneigung und Unterstützung zu geben, wenn es seine traumatischen Erlebnisse verarbeitet.

Gewünscht wird, dass die Pflegeelternbewerber an einem vom Jugendamt angebotenen Bewerberseminar teilnehmen. Wird die Familie für geeignet gehalten, werden sie als Bewerber vorgemerkt.

Kommt es zu einer Vermittlung, werden die individuellen Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt. Die Pflegeeltern müssen für sich prüfen, ob sie den besonderen Bedürfnissen des Kindes gerecht werden können. Die Pflegeeltern erhalten deshalb möglichst viele Informationen über das Kind und seinen bisherigen Lebensweg.

Rechtliche Situation

Wesentliche Grundlagen für die rechtliche Situation von Familien und Pflegefamilien ist das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und das Bürgerliche Gesetzbusch (BGB).

Die Unterbringung in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII ist eine Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII).  Wird ein Kind in Vollzeitpflege untergebracht, so soll die Pflegefamilie dem Kind eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Die Perspektive ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seine persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie.

Pflegeeltern sind berechtigt

  • In Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und den Personensorgeberechtigten zu vertreten, z.B. Unterschriften bei Klassenarbeiten und Zeugnissen, Anmeldung in einen Verein etc.
  • Den Arbeitsverdienst eines Jugendlichen zu verwalten
  • Versorgungs- und Sozialleistungen für das Kind /Jugendlichen geltend zu machen und zu verwalten.

Grundsätzlich haben die Pflegeeltern vor, während und nach der Pflege des Kindes einen Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt.

Ihre Ansprechpartner im Pflegekinderdienst

© Stadt PaderbornFrau Parakennings, Frau Damis, Frau Beckhoff, Frau Meier, Herr Uhrmeister, Frau Symann, Frau Welslau und Frau Thorwesten (von links nach rechts)

Team Vollzeitpflege

Sozialbezirk 1
(Schloss Neuhaus, Mastbruch, Sande, Sennelager)

Frau Beckhoff
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 1.04
Tel.: 05251 88-12263
E-Mail:s.beckhoffpaderbornde

Herr Uhrmeister
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 1.04
Tel.: 05251 88-11664
E-Mail:f.uhrmeisterpaderbornde

Sozialbezirk 2
(nordöstliche Teile der Kernstadt, Marienloh, Benhausen, neuenbeken, Dahl)

Frau Parakenings
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 0.07
Tel.: 05251 88-15152
E-Mail:m.parakeningspaderbornde

Frau Welslau
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 0.06
Tel.: 05251 88-12116
E-Mail:a.welslaupaderbornde

Sozialbezirk 3
(Innenstadt, Südstadt)

Frau Meier
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 2.08
Tel.: 05251 88-11669
E-Mail:ma.meierpaderbornde

Frau Damis
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 2.08
Tel.: 05251 88-12083
E-Mail:s.damispaderbornde

Sozialbezirk 4
(westliche Kernstadt, Wewer, Elsen)

Frau Thorwesten
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 1.10
Tel.: 05251 88-11577
E-Mail:c.thorwestenpaderbornde

Frau Symann
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 1.10
Tel.: 05251 88-11443
E-Mail:u.symannpaderbornde

Literaturhinweis

Ausführliche Informationen, aktuelle Rechtssprechungen und Erfahrungsberichte von Pflegeeltern finden Sie auf der folgenden Internetseite:

www.moses-online.de