Adoption
Die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Paderborn berät, informiert und unterstützt Familien und alle Beteiligten bei einer geplanten Stiefkindadoption und begleitet sie durch das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren.
Sie haben einen Kinderwunsch und können oder möchten kein leibliches Kind bekommen? Das Jugendamt der Stadt Paderborn berät Sie über alle Aspekte einer Adoption und das erforderliche Verfahren.
Möchten Sie ihr Kind zur Adoption freigeben? Wir beraten Sie und zeigen alle Möglichkeiten für diesen Weg und Alternativen auf.
Sind Sie adoptiert und wünschen Kontakt zu Ihren leiblichen Eltern oder suchen Sie als Eltern Kontakt zu Ihrem zur Adoption freigegebenen Kind? Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie gerne- auch bei Auslands-, Stiefeltern oder Verwandtenadoption.
Adoption
Eine Adoption ist eine weitreichende rechtliche Entscheidung, durch die ein Kind rechtlich zum Kind der annehmenden Person bzw. Personen wird. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Wohl des Kindes. Die Adoptionsvermittlungsstelle informiert, berät und unterstützt alle Beteiligten und prüft gemeinsam mit ihnen, ob die Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt sind.
Stiefkindadoption (Öffnet in einem neuen Tab)
Bei einer Stiefkindadoption wird ein Kind vom Ehepartner, Lebenspartner oder Partner eines leiblichen Elternteils adoptiert. Voraussetzung ist unter anderem, dass zwischen dem Stiefelternteil und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht und die Adoption dem Wohl des Kindes dient.
Eine Stiefkindadoption hat weitreichende rechtliche Folgen: Mit der Adoption wird das Kind rechtlich zum Kind des Stiefelternteils. Grundsätzlich erlöschen damit die rechtlichen Beziehungen zum anderen leiblichen Elternteil und dessen Angehörigen. Die Adoption ist auch bei einer späteren Trennung oder Scheidung nicht rückgängig zu machen.
Beratung und Verfahren
Vor der Antragstellung ist eine Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle für alle Beteiligten verpflichtend. Im Rahmen der Beratung werden die persönliche und familiäre Situation, die Beziehung zwischen dem Kind und dem annehmenden Elternteil sowie die rechtlichen Voraussetzungen betrachtet. Anschließend wird der Adoptionsantrag notariell gestellt und vom Familiengericht geprüft. Die abschließende Entscheidung über die Adoption trifft das Familiengericht.
Kontakt
Für interessierte Personen oder allgemeine Fragen wenden Sie sich gern an: adoptionpaderbornde oder melden Sie sich bei einem direkten Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Meier
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 2.08
Telefon: 05251 881-1669
E-Mail: m.meierpaderbornde
Frau Beckhoff
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 0.08
Telefon: 05251 881-1126
E-Mail: s.beckhoffpaderbornde
Frau Nixdorf
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer D1.04
Telefon: 05251 881-15287
E-Mail: f.nixdorfpaderbornde
