Stiefkindadoption

Die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Paderborn informiert, berät und begleitet Familien bei der Stiefkindadoption und prüft gemeinsam mit den Beteiligten, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Adoptionsvermittlungsstelle informiert, berät und unterstützt Personen, die die Adoption eines Stiefkindes in Betracht ziehen.

Bei einem Stiefkind handelt es sich um ein Kind oder einen Jugendlichen, das bzw. der mit einem leiblichen Elternteil und dessen Partnerin oder Partner zusammenlebt. Eine Adoption durch den Stiefelternteil ist nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Die Adoption eines Stiefkindes stellt einen weitreichenden rechtlichen Eingriff in die bestehende Familienkonstellation dar. Mit der Adoption wird das Kind rechtlich zum Kind des annehmenden Elternteils. Gleichzeitig erlöschen grundsätzlich die rechtlichen Beziehungen zum anderen leiblichen Elternteil und dessen Angehörigen.

Alle an der Adoption beteiligten Personen sind verpflichtet, sich vor der Antragstellung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle beraten zu lassen. Im Rahmen der Beratung wird geprüft, ob die Adoption unter Berücksichtigung der Gesamtumstände dem Wohl des Kindes entspricht.

Rechtsgrundlagen

BGB § 1741 ff.
Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG, insbesondere § 9

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Eine Stiefkindadoption ist unter anderem möglich, wenn

Sie mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet sind,
Sie mit dem leiblichen Elternteil in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder
Sie mit dem leiblichen Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenwohnen oder ein gemeinsames Kind haben und als Familie zusammenleben.
zwischen Ihnen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht,
Ihr Lebensunterhalt gesichert ist,
Sie mindestens 21 Jahre alt sind,
die Adoption von beiden Elternteilen befürwortet wird und
die verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle erfolgt ist.
Im Mittelpunkt der Prüfung steht immer das Wohl des Kindes.

 

Unterlagen

Für die notarielle Antragstellung werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt:

Ihre Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. gegebenenfalls Nachweis über die eingetragene Lebenspartnerschaft
erweitertes Führungszeugnis nach § 30 BZRG
notarielle Einwilligung beider Elternteile
notarielle Einwilligung des Kindes bzw. Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr
ärztliches Attest des annehmenden Elternteils
Meldebescheinigung und Staatsangehörigkeitsnachweis
gegebenenfalls Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
gegebenenfalls Antrag auf Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 BGB
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, wird im Rahmen der Beratung besprochen.

 

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Nach der verpflichtenden Beratung wird der Adoptionsantrag bei einem Notar gestellt und anschließend an das Familiengericht weitergeleitet. Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft die Voraussetzungen, führt Gespräche mit den Beteiligten und gibt eine fachliche Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht ab. Die abschließende Entscheidung über die Adoption trifft das Familiengericht.

 

Hinweise und Besonderheiten

Eine Adoption ist eine lebenslange Entscheidung

Die Adoption eines Stiefkindes hat weitreichende rechtliche Folgen. Sie kann auch nach einer Trennung oder Scheidung nicht rückgängig gemacht werden. Mit der Adoption verändern sich die rechtlichen Beziehungen des Kindes zu seinen leiblichen Eltern und deren Angehörigen.

 

Verpflichtende Beratung

Vor der Antragstellung müssen sich alle Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Die Adoptionsvermittlungsstelle stellt nach erfolgter Beratung einen Beratungsschein aus. Erst danach kann der Adoptionsantrag notariell gestellt werden.

 

Kosten

Kosten können insbesondere für die notarielle Beurkundung, die Ausstellung von Urkunden, erforderliche Unterlagen wie Führungszeugnis oder ärztliches Attest, gegebenenfalls Dolmetscher sowie gegebenenfalls für das gerichtliche Verfahren entstehen.



Kontakt

Für interessierte Personen oder allgemeine Fragen wenden Sie sich gern an: adoptionpaderbornde oder melden Sie sich bei einem direkten Ansprechpartner.

Ihre Ansprechpartner:

Frau Meier
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 2.08
Telefon: 05251 881-1669
E-Mail: m.meierpaderbornde

Frau Beckhoff
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer 0.08
Telefon: 05251 881-1126
E-Mail: s.beckhoffpaderbornde

Frau Nixdorf
Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn
Gebäudeteil D, Zimmer D1.04
Telefon: 05251 881-15287
E-Mail: f.nixdorfpaderbornde