Ehrenamtliche Vormundschaft/ Pflegschaft

Ehrenamtliche Vormundschaft für Kinder und Jugendliche

© Stadt Paderborn

Mit der Vormundschaftsreform wurde die ehrenamtliche Vormundschaft gestärkt und mehr in den Fokus gerückt – sie hat nun Vorrang zu den anderen Formen der Vormundschaft wie der Amtsvormundschaft, welche durch das Jugendamt ausgeübt wird. 

Sie können sich vorstellen, eine ehrenamtliche Vormundschaft und damit ein abwechslungsreiches, verantwortungsvolles und mitunter langjähriges Ehrenamt zu übernehmen? Sei es für ein zunächst fremdes Kind, das eigene Pflegekind oder das Kind eines Angehörigen? 

Das Stadtjugendamt Paderborn unterstützt Sie hierbei gerne.

Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick rund um das Thema „Ehrenamtliche Vormundschaften“ sowie deren Anforderungen und Aufgaben.

Wann benötigen Minderjährige eine*n Vormund*in/ Pfleger*in?

Die elterliche Sorge wird in der Regel durch beide oder ein Elternteil ausgeübt. Eine Vormundschaft/ Pflegschaft tritt ein, wenn Eltern aus verschiedenen Gründen wie z. B. Erziehungsunfähigkeit, Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage sind, das Wohl und die gesetzliche Vertretung des Kindes sicherzustellen. In solchen Fällen entzieht das zuständige Familiengericht das Sorgerecht oder Teile dessen. Da in Deutschland kein*e Minderjährige*r ohne rechtliche Vertretung sein darf, bestellt das Familiengericht eine andere geeignete Person als Vormund*in/ Pfleger*in für das Kind. Diese übernimmt so dann anstelle der Eltern die persönliche und rechtliche Vertretung und trifft damit alle wichtigen Entscheidungen für das Kind. Diese Aufgabe kann auch durch eine*n geeignete*n Ehrenamtliche*n übernommen werden, die*der alle Entscheidungen im Sinne der*des Minderjährigen zu treffen hat.

Die elterliche Sorge

Die elterliche Sorge beschreibt die Rechte und Pflichten, die Eltern für ihr minderjähriges Kind wahrnehmen. Sie ist gegliedert in die Personensorge und die Vermögenssorge. 

Bereiche der Personensorge betreffen u. a.  

  • die Bestimmung des Lebensortes/ des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes wie bspw. in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung
  • Entscheidungen über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge wie bspw. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • Entscheidungen über den Besuch des Kindergartens und der Schule sowie das Absolvieren einer Ausbildung oder das Ausüben eines Berufs
  • Antragstellungen für z. B. Jugendhilfe- oder andere Sozialleistungen wie BAföG oder Rente für Waisen
  • Entscheidungen über die religiöse Erziehung wie bspw. der Taufe

Die Vermögenssorge betrifft die Sicherung, Vermehrung und Verwaltung des Vermögens.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier:

Die betroffenen Minderjährigen

Viele Kinder, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, leben in Einrichtungen der Jugendhilfe. Sie haben es mitunter schwer, auf Dauer Vertrauen zu anderen Menschen zu entwickeln, weil sie belastende Lebenssituationen erleben und schmerzliche Erfahrungen machen mussten sowie möglicherweise Verluste erlitten haben. Kinder mit solchen Erfahrungen brauchen meist eine lange Zeit, um eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen und Erwachsene als verlässliche Bezugspersonen ansehen zu können. Dazu ist es notwendig, dass sich diese auch in schwierigen Lebenssituationen und –phasen der Minderjährigen in besonderem Maße um sie kümmern und für sie einsetzen. 

In diesem Zusammenhang gehört es zu Ihren Aufgaben 

  • ein verlässliches und stabiles Beziehungsangebot zu machen und einhergehend mindestens monatliche persönliche Kontakte mit dem Kind wahrzunehmen
  • ein*e konstante*r Ansprechpartner*in für das Kind zu sein
  • das Kind entsprechend des Entwicklungstandes an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen und einhergehend bspw. die persönlichen Bindungen, das religiöses Bekenntnis und die kulturellen Hintergründe zu berücksichtigen
  • i. d. R. jährlich einen Bericht an das Familiengericht zu erstatten

Was sollten Sie mitbringen?

  • Einfühlungsvermögen, Neugierde, Offenheit und Wertschätzung für die Lebenssituation einschließlich der Kultur des Kindes
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem familiären System, Behörden und anderen Institutionen wie bspw. Jugendhilfeeinrichtungen oder Schulen
  • Bereitschaft, an Schulungen teilzunehmen
  • Bereitschaft, sich bei Fragen oder Schwierigkeiten Beratung und Unterstützung einzufordern 

Formelle Voraussetzungen sind u. a.:

  • Volljährigkeit
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen
  • Teilnahme am Bewerbungsprozess 

Um Sie auf die mögliche Übernahme einer Vormundschaft/ Pflegschaft vorzubereiten und Ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, werden Sie nach dem positiven Abschluss des Bewerbungsprozesses an einem Vorbereitungsseminar mit pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Inhalten teilnehmen. Im Anschluss beginnt das Vermittlungsverfahren. Mit der Übernahme einer Vormundschaft/ Pflegschaft erhalten Sie darüber hinaus weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote durch Ihre*n Ansprechpartner*in beim Jugendamt. 

Gut zu wissen:

  • Sie müssen den jungen Menschen nicht in Ihren Haushalt aufnehmen
  • Rechtliche und pädagogische Vorkenntnisse sind keine Voraussetzung
  • Sie sind in Ihrer Tätigkeit über das Land NRW haftpflichtversichert. Nähere Informationen finden Sie in dem Link "Versicherungsschutz".
  • Sie haben Anspruch auf eine Ehrenamtspauschale i. H. v. aktuell 425,- jährlich, darüber hinaus werden ehrenamtliche Vormundschaften/ Pflegschaften grundsätzlich unentgeltlich geführt

Interessieren Sie sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft/ Pflegschaft? Haben Sie Fragen hierzu? Melden Sie sich gerne! 

© Stadt Paderborn

Tel.: 05251/ 8815290 
E-Mail: avkoordinierungpaderbornde