Jahressonderzahlung nach dem TVöD

Das sogenannte Weihnachtsgeld nennt sich bei uns „Jahressonderzahlung“. Damit dieses auch pünktlich zu Weihnachten auf dem Konto ist, wird es mit der Gehaltsabrechnung im November ausgezahlt.

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Anspruch haben Tarifbeschäftigte nach dem TVöD VKA, die am 01. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen. 

Die Jahressonderzahlung beträgt 85% des monatlichen Entgeltes im Bemessungszeitraum und wird für volle Monate der Betriebszugehörigkeit ausgezahlt.