Vermarktungsrichtlinien

Der Rat der Stadt Paderborn hat ein neues Verfahren für die Vermarktung von Wohnbau- und Gewerbegrundstücken festgelegt.

In der Sitzung am 07.02.2024 hat der Rat der Stadt Paderborn neue Richtlinien für die Vermarktung städtischer Wohnbau- und Gewerbegrundstücke beschlossen.

An die Stelle der bisherigen Vergaberichtlinien für Wohnbaugrundstücke vom 15.03.2018 treten damit ab sofort die Allgemeinen Vermarktungsrichtlinien für die Vermarktung städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau.

Diese sehen vor, dass für die Teilnahme am Vermarktungsverfahren für Baugrundstücke zukünftig eine Bewerbung für das jeweils zum Verkauf kommende Baugebiet erforderlich ist. Bewerbungen, welche vor der Ausschreibung des jeweiligen Vermarktungsverfahrens abgegeben worden sind, können nicht berücksichtigt werden.

Mit Beschluss der Allgemeinen Vermarktungsrichtlinien für den Wohnungsbau wurde ebenfalls festgelegt, dass vor der Vermarktung neuer Baugebiete zukünftig jeweils ein separates Vermarktungskonzept erarbeitet und beschlossen werden soll, welches die Allgemeinen Vermarktungsrichtlinien konkretisiert.

Die Vermarktungskonzepte werden zusammen mit den entsprechenden Informationen zum jeweiligen Baugebiet rechtzeitig vor dem Vermarktungsstart auf der Homepage der Stadt Paderborn bereitgestellt. Der Vermarktungsstart eines Baugebietes wird durch entsprechende Zeitungsannoncen, Soziale Medien und die digitalen City Screens veröffentlicht. 

  


Erstmals wurden auch für die Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen allgemeingültige Richtlinien durch den Rat der Stadt Paderborn beschlossen.