Aktuelles und Informationen

Projekte und Veranstaltungen um den Friedhof, rechtliche Grundlagen, Links und viele weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier

© KARLHEINZ MERZStimmungsvolle Atmosphäre auf dem 150 jährigen Jubiläum des Ostfriedhofes

Friedhöfe sind generell ein Ort der "ewigen" Ruhe und vermitteln den Eindruck, dass hier die Zeit scheinbar langsamer vergeht. 

Neben den alltäglichen Friedhofsabläufen gibt es allerdings auch andere Veranstaltungen und Maßnahmen die in regelmäßigen Abständen stattfinden. Dazu gehören zum Beispiel Instandsetzungen von Wegen und Gebäuden und Aktionen wie die 150 jährige Jubiläumsfeier des Ostfriedhofes in 2017 oder kulturelle Veranstaltungen in den örtlichen Kapellen.

Bauarbeiten und Sperrungen, sowie Veranstaltungen und weitere Informationen über die Friedhöfe werden in Kürze bekannt gegeben.

Allgemeine Informationen

Friedhofsverwaltung informiert über Bestattungsmöglichkeiten auf den Paderborner Friedhöfen

Die Friedhofskultur befindet sich seit einiger Zeit im Wandel. Der aktuelle Trend geht weg von klassisch gepflegten Wahlgräbern zu Urnenbeisetzungen in pflegeleichten Grabstätten.

Auf den Paderborner Friedhöfen gibt es mittlerweile vielfältige Bestattungsmöglichkeiten. Hierüber informiert die Friedhofsverwaltung des Amtes für Umweltschutz und Grünflächen bei Rundgängen über einzelne Paderborner Friedhöfe. Neben der Vorstellung der Bestattungsmöglichkeiten, die von klassischen Wahlgräbern über Urnenreihengräber, Gemeinschaftsgrabfelder, Baumgräber und Friedgärten reichen, wird auch eine Übersicht über die Gebühren für die Grabarten gegeben.

 

Die Rundgänge finden jeweils am ersten Mittwoch in den Monaten April bis Oktober um 14.30 Uhr auf dem Friedhof „Auf dem Dören“ statt. 

Die Führungen sind kostenfrei.

Stadt Paderborn tritt CHARTA Friedhofskultur bei

Elf Leitsätze machen die Bedeutung der historisch gewachsenen Friedhofskultur deutlich

Die Stadt Paderborn ist offiziell der CHARTA Friedhofskultur beigetreten, die den Wert unserer Friedhöfe für die Bürgerinnen und Bürger unterstreicht. Damit setzt die Stadt ein deutliches Zeichen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Friedhöfe. Bürgermeister Michael Dreier und die Technische Beigeordnete Claudia Warnecke unterschrieben jetzt die offizielle Beitrittsurkunde. Der Termin fand im Rahmen einer bundesweiten Aktion anlässlich des Jahrestags der Ernennung der Friedhofskultur in Deutschland zum Immateriellen Kulturerbe statt.

„Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung auf dem Friedhof und ein anerkennendes Gedenken.“ So lautet der erste Leitsatz der CHARTA Friedhofskultur, die die wichtigsten Institutionen und Verbände im deutschen Friedhofswesen gemeinsam erarbeitet haben. „Das Manifest verdeutlicht in elf Leitsätzen, worum es in unserer historisch gewachsenen Friedhofskultur geht: um ein zu schützendes Kulturgut für alle Bürgerinnen und Bürger“, betont Michael Dreier, „und deshalb treten auch wir gerne dieser CHARTA bei“.

Das Manifest zeigt dabei nicht nur auf, wie wertvoll die Friedhofskultur für das Abschiednehmen und Erinnern jedes Einzelnen ist. Vielmehr geht es um das vielschichtige Spektrum der Friedhöfe, ob beispielsweise in kultureller, sozialer, historischer oder naturschützender Hinsicht. So sind die Friedhöfe unter anderem unsere größten Skulpturenparks, die Grünanlagen mit der höchsten Biodiversität oder die lebendigen, sich stets fortschreibenden Geschichtsbücher unserer Dörfer, unserer Städte, unseres Landes.      

„Mit unserem Beitritt zur CHARTA beziehen wir klar Haltung für den Kulturraum Friedhof“, erläuterte die für Friedhöfe verantwortliche Technische Beigeordnete Claudia Warnecke. „Dabei geht es nicht um das Festhalten an der traditionellen Friedhofskultur – im Gegenteil: Der Friedhof ist insbesondere auch ein Ort für die Lebenden, der sich an den heutigen Bedürfnissen der Menschen ausrichten und weiterentwickeln muss“, stellt sie klar. So bieten unsere Friedhöfe vor Ort immer mehr pflegefreie Bestattungsangebote an, und das nicht nur für Urnen, sondern im Friedgarten auch für Sargbestattungen. Dort besteht die Möglichkeit, am Grab individuell einen Baum oder Strauch zu pflanzen und damit einen Beitrag zur Biodiversität auf den Friedhöfen und zum Klimaschutz zu leisten. 

All dies unterstreicht auch die CHARTA, die sich damit an den Zielsetzungen des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO orientiert. Denn anders als beim materiellen Welterbe geht es beim Immateriellen Kulturerbe um lebendig gestaltete, kulturelle Ausdrucksformen. „Mit dem Beitritt zur CHARTA stellen wir uns mit unseren Friedhöfen unter das Dach des Immateriellen Kulturerbes“, freut sich deshalb Bürgermeister Michael Dreier, „und verpflichten uns damit, die Friedhofskultur in Paderborn im Sinne der CHARTA zu fördern.“

Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf Bestattungen

Änderung der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Paderborn vom 28.03.2020

Seit dem 28.03.2020 sind umfangreiche Änderungen der Friedhofssatzung in Kraft.
Die wesentlichen Neuregelungen im Einzelnen:

Veränderung von Bestattungsbezirken 
Der Bestattungsbezirk für den Westfriedhof wurde aufgehoben, so dass alle Einwohner*innen Paderborns neben dem Hauptfriedhof „Auf dem Dören“ auch auf dem Westfriedhof bestattet werden können.
Für den Ostfriedhof ist der Bestattungsbezirk um den Bereich zwischen Driburger Straße, Benhauser Straße und Berliner Ring erweitert worden. 

Einrichtung von Friedgärten auf allen Paderborner Friedhöfen 
Ab sofort sind Bestattungen im Friedgarten auf jedem Friedhof im Stadtgebiet möglich. Damit wurde der Wunsch umgesetzt, auch für eine Sargbestattung eine pflegefreie Grabart auswählen zu können.

Sondergräber
Bei den Sondergräbern handelt es sich um Wahlgräber für Sargbestattungen, bei denen die Pflanz-/Nutzfläche lediglich 0,80 m x 1,25 m groß ist. Der Rest der Grabfläche wird als Rasenfläche angelegt und von der Friedhofsverwaltung gepflegt.  Auf der Grabstätte kann ein liegendes oder stehendes Denkzeichen errichtet werden; das Aufbringen von Kies auf die Grabstätte ist allerdings nicht erlaubt.

Sonderwahlgräber am Baum (Stelengrabfeld)
Auf Friedhöfen, wo geeignete Flächen zur Verfügung stehen, werden Sonderwahlgräber am Baum eingerichtet. Dieses Angebot richtet sich an Interessierte, die eine Urnenbestattung am Baum verbunden mit der Pflegefreiheit wünschen, aber statt einer liegenden Grabplatte gern eine Stele aufstellen und eine Pflanzmöglichkeit haben möchten.

Verwendung von Urnenerdröhren
Durch die Verwendung von Urnenerdröhren bei Baumbestattungen können bis zu 3 Urnen übereinander beigesetzt werden. Dieses Bestattungsangebot richtet sich an Personen, die eine Beisetzung von Angehörigen in unmittelbarer Nähe wünschen.

Mensch-Tier-Bestattungen
Die Urne mit der Asche des verstorbenen Haustiers kann in diesen besonderen Grabfeldern auf dem Westfriedhof bei der Bestattung des Tierbesitzers/der Tierbesitzerin der Grabstelle beigegeben werden.
 
Grabschmuck im Friedgarten und bei Baumbestattungen 
Bisher war Grabschmuck im Friedgarten und bei Baumgräbern nicht gestattet. Nun ist es erlaubt, eine Grablampe und eine Blumenvase/-schale auf die Grabplatte zu stellen bzw. dort zu befestigen, wodurch die Pflegearbeiten nicht behindert werden. Es können auch Grabplatten gewählt werden, in die sich der Grabschmuck integrieren lässt. Auch das Anbringen einer hängenden Grablaterne im Friedgarten ist nun möglich, wenn der Befestigungsstab mit dem gepflanzten Baum verbunden wird und somit ebenfalls keine Beeinträchtigung der Pflege erfolgt.
Grabschmuck, der nicht dieser Vorgabe entsprechend aufgestellt wird, wird allerdings  konsequent abgeräumt.

Zulässige Bedeckungsfläche bei Urnengräbern 
Die zulässige Bedeckungsfläche  bei Urnengräbern wurde von 40% auf  80% erhöht.

Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte
Aufgrund einer neuen Regelung in der Friedhofssatzung geht das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte nach dem Tod des/der Nutzungsberechtigten nun automatisch auf die Erben über. Eine Zustimmung der Erben ist nicht mehr erforderlich.

Abgabe von Wahlgrabstätten im Voraus 
Die Altersbegrenzung von „ab Vollendung des 65. Lebensjahres“ zur Abgabe von Wahlgrabstätten im Voraus wurde gestrichen.

Aufhebung des Verbotes, Tiere mit auf den Friedhof zu nehmen 
Das bisherige Verbot, Tiere mit auf den Friedhof zu nehmen, wurde gestrichen. Es ist nun erlaubt, Hunde mit auf den Friedhof zu nehmen, wenn sie angeleint sind und es zu keinen Beeinträchtigungen für die anderen Friedhofsbesucher*innen kommt.

Befahren des Westfriedhofs mit dem Fahrrad
 Die Hauptwege des Westfriedhofs dürfen nun mit dem Fahrrad befahren werden. Von den Radfahrenden ist zu beachten, dass dadurch Friedhofsbesuchende nicht gefährdet und Trauerfeiern nicht gestört werden.

Veranstaltungsreihe "Langenohlkapelle leuchtet"

Über das ganze Jahr hinweg veranstaltet die Stadt Paderborn zusammen mit dem "Ruheraum Paderborn" eine Konzertreihe mit dem Namen "Langenohlkapelle leuchtet". Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Anträge und Formulare

Friedhofssatzung und Gebühren

Genauere Informationen über das Verhalten auf Friedhöfen und die Gestaltung der Gräber finden Sie in der Friedhofssatzung. Kosten für Bestattungen und Beisetzungsart finden Sie in der Gebührensatzung.  

Hier geht's zur Friedhofs- und Gebührensatzung. (Öffnet in einem neuen Tab)