Früherkennungsuntersuchungen
Jedes Kind soll in Nordrhein-Westfalen die gleichen Chancen für ein gesundes Aufwachsen erhalten. Mit dem Verfahren zur Feststellung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern (U5 bis U9) soll erreicht werden, dass alle Kinder an den für sie angebotenen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen.
Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) erfasst alle Früherkennungsuntersuchungen U5 - U9 (für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren) in Nordrhein-Westfalen:
- Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung U5 - U9 teilgenommen hat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an das LZG.NRW. In der Bestätigung wird kein Untersuchungsergebnis mitgeteilt, sondern nur Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Anschrift des Kindes sowie Datum und Bezeichnung der Untersuchung.
- Das LZG.NRW vergleicht die Daten des Einwohnermeldeamtes mit den Meldungen der Ärztinnen oder Ärzte. So werden die Kinder ermittelt, für die noch keine Teilnahmebestätigungen vorliegen. Sofern keine Mitteilung über die Teilnahme vorliegt, schreibt das LZG.NRW die Eltern/Sorgeberechtigten des Kindes einladend an.
- Liegt auch sechs Wochen nach Erinnerung für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung keine Mitteilung über die Teilnahme vor, informiert das LZG.NRW die Kommune darüber, für welche Kinder keine Teilnahmebescheinigung vorliegt.
- Die Stadt Paderborn erinnert die Eltern/Sorgeberechtigten in diesen Fällen mit einem Schreiben an die versäumte Früherkennungsuntersuchung und informiert auf diesem Weg euch über mögliche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern und Kinder seitens des Jugendamts.
Weitere Informationen & Kontakt
Weitere Informationen zu den Früherkennungsuntersuchungen erhalten Sie beim LZG.NRW:
Ihre Ansprechpartnerin zu den Früherkennungsuntersuchungen im Bildungsbüro Kind & Ko: