Abfallentsorgung in Stichstraßen

In der Regel leert der ASP Ihre Abfallbehälter am Abfuhrtag vor der Haustür.
Enge Straßen ohne Wendemöglichkeiten sowie Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften die insbesondere das Rückwärtsfahren betreffen, stellen die Abfallentsorgung immer wieder vor große Herausforderungen.

Unsere Service-Leistungen in Stichstraßen

Kann der ASP eine Stichstraße auch durch organisatorische Veränderungen, wie die Einrichtung zeitlich begrenzter Parkverbotszonen,  mit dem regulären Fahrzeug nicht anfahren, müssen die Abfallbehälter von den Anlieger*innen an der Durchfahrtsstraße bereitgestellt werden. Alternativ dazu bietet der ASP in diesen Straßen einen sogenannten Stichstraßenservice an. In diesem Fall wird ein kleineres Fahrzeug eingesetzt, so dass die Abfallbehälter auch weiterhin vor der Haustür geleert werden können.
Für diesen Sonderservice fällt eine zusätzliche Jahresgebühr an, die sich pro Stich berechnet und auf alle teilnehmenden Grundstücke aufgeteilt wird.
Je mehr Anlieger*innen den Service in Anspruch nehmen, desto geringer ist demnach die Gebühr für jeden Einzelnen.  

Weitere Informationen

Detailierte Auskünfte zum Stichstraßenservice erhalten Sie beim
ASP-Service-Center unter Telefon: 05251 / 88-1 17 00.

Zum Hintergrund

Aufgrund verschärfter Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften prüft der ASP, ob die Befahrbarkeit für Abfallentsorgungsfahrzeuge gegeben ist. Im Focus stehen dabei vor allem die Wendemöglichkeit und das Rückwärtsfahren, denn gerade das Rückwärtsfahren ist mit besonderen Unfallgefahren verbunden. Zudem schreibt die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) folgende Regelung vor:
"Abfall darf nach geltenden Arbeitsschutzvorschriften gemäß § 16 DGUV Vorschrift 43 "Abfallbeseitigung" nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Abfallbehälterstellplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist."