Dienstausweise der Stadt Paderborn

Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Paderborn sind für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Tätigkeiten mit einem Dienstausweis im Scheckkartenformat ausgestattet worden. Dieser Ausweis löst die bisherigen Dienstausweise in Papierform nun nach und nach ab.

Muster Dienstausweis im Scheckkartenformat (Vorderansicht)

© Stadt Paderborn

Als Kopierschutz ist der Ausweis auf der Vorderseite mit einer Hologrammfolie versehen.

Befugnisse

Die Inhabenden sind berechtigt:

Allgemeine Befugnisse

Die zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen.
Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, bei der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen und nötigenfalls Schutz und Hilfe zu gewähren.

Ordnungsbehördliche Befugnisse

Bei der Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden. 
Die Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB. 

Mündliche Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OWiG) und das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen. 

Ausweis gefunden und Rückfragen

Wenn Sie einen Dienstausweis der Stadt Paderborn gefunden haben, können Sie diesen im Fundbüro der Stadt Paderborn oder an unseren Infoschaltern an den Standorten Am Hoppenhof und Bahnhofstraße 28-30 abgegeben. Für Fragen steht die Stadtverwaltung telefonisch unter 05251 88-0 oder per E-Mail infopaderbornde zur Verfügung.

Verhalten bei begründeten Missbrauchsverdacht

Wenn Zweifel an der Legitimation einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten der Stadtverwaltung oder der Echtheit des Ausweises bestehen, steht die Stadtverwaltung telefonisch unter 05251 88-0 zur Verfügung.

Bei verdächtigen Personen oder einer Gefahr wählen Sie bitte den polizeilichen Notruf 110.