Satzungen der Stadt Paderborn

Alle zurzeit gültigen Satzungen der Stadt Paderborn sind in dieser Rubrik zusammengestellt.

Kommunales Satzungsrecht

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist mindestens zu ordnen, was nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW der Hauptsatzung vorbehalten ist.

Über den Erlass bzw. die Änderung von Satzungen beschließt der Rat. Anschließend sind die Satzungen unter Hinweis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens förmlich öffentlich bekannt zu machen. Bei der Stadt Paderborn geschieht dies im eigenen Amtsblatt (Öffnet in einem neuen Tab).