Umgang mit Handys und Smartwatches
Umgang mit digitalen Endgeräten, speziell Handys und Smartwaches
1. Grundsatz
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets, Laptops usw.) gehört zum Alltag dazu und spielt auch im Schulalltag eine Rolle.
Der Umgang mit ihnen muss klar geregelt sein.
Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
Diese Ordnung muss allen an Schule Beteiligten präsent sein und ist auf der Homepage einsehbar.
MitarbeiterInnen erhalten sie bei Dienstantritt zur Kenntnis, Eltern per Mail jedes Schuljahr neu. Kinder werden im ersten Klassenrat und bei Bedarf auch während des Schuljahres dazu informiert.
Die Ordnung ist von der Schulkonferenz genehmigt und kann evaluiert, bearbeitet und auf Antrag neu genehmigt werden.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1 MitarbeiterInnen
Die MitarbeiterInnen der Schule, insbesondere der Hausmeister, die Schulverwaltungsassistentin, die Schulsozialarbeiterinnen und die Schul– und OGS – Leitung sind im Schulalltag für die MitarbeiterInnen per Handy erreichbar.
Auch die MitarbeiterInnen sollen ihr Handy funktionsbereit haben. Es handelt sich bei den KollegInnen um kein Diensthandy, so dass das Mitführen eines Handys nicht Pflicht ist. Den MitarbeiterInnen wird jedoch das Mitführen des Handys in Funktionsstellung empfohlen, damit sie in dringenden Fällen durch einen Anruf Hilfe holen können.
Die MitarbeiterInnen sind mit Ausnahme des Hausmeisters, der Schulsozialarbeiterinnen und der OGS – Leitung, da diese ein Diensthandy haben, nicht verpflichtet, ihre Handynummer als Kontakt herauszugeben. Der Kontakt seitens Eltern findet grundsätzlich über die Schulnummern oder Mails statt.
MitarbeiterInnen sind Vorbild im Umgang mit dem Handy, der Smartwatch, dem Tablet und anderen Endgeräten, so dass sie im Schulalltag dienstlich genutzt werden. Ein privater Gebrauch während des Unterrichts schließt sich selbstverständlich aus, es sei denn es handelt sich um einen Notfall oder eine Sonderregelung, die seitens der Schulleitung genehmigt ist.
In Pausen der MitarbeiterInnen gibt es keine Einschränkung des angemessenen Handygebrauchs. Die Benutzung des Handys in den Fluren und auf dem Schulhof soll jedoch grundsätzlich nur im Notfall oder dienstlich stattfinden.
Jede/r KollegIn hat ein Diensttablet, das für schulische Zwecke ohne Ausnahme am Schultag genutzt werden kann. Ebenso stehen Dienst – Laptops zur Verfügung.
Die Nutzungs- und Datenschutzregelungen sind über die Lernstatt geklärt und festgesetzt.
2.2. Eltern und Erziehungsberechtigte
Die Nutzung eines digitalen Endgeräts ist den Eltern auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Privates Telefonieren stört den Schulbetrieb. Telefonieren im Gebäude ist daher immer nur im Ausnahme– und Notfall für Eltern erlaubt. Eltern sind ihren Kindern Vorbild im angemessenen Gebrauch eines digitalen Endgeräts.
Wenn Eltern auf ihre Kinder warten, sollen sie das grundsätzlich hinter dem Zaun und nicht auf dem Schulhof tun, dort kann auch ein Handy o.ä. genutzt werden.
2.3. Kinder
Für Kinder gilt ein grundsätzliches Nutzungsverbot eines Handys oder einer Smartwatch während des gesamten Schultags.
Das Handy und auch eine Smartwatch bleiben in der Schultasche im Schulmodus. Eine Smartwatch bleibt nicht am Handgelenk, da die Kinder durch das Antippen der Uhr abgelenkt werden und zum „Spielen“ an der Uhr verleitet werden. Die Kinder dürfen ein Handy oder eine Smartwatch bei sich führen, die Verantwortung und Haftung liegt ausdrücklich bei den Kindern und deren Eltern.
Kinder telefonieren und kommunizieren grundsätzlich im Schulalltag im Notfall oder bei dringenden Angelegenheiten über das Sekretariat oder über die SchulmitarbeiterInnen. Daher sind die Kinder nicht auf Handys angewiesen und auch Eltern müssen nicht während des Schulalltags bei den Kindern anrufen.
Private Tablets sind verboten.
Schuleigene Tablets dürfen im Unterricht für Unterrichtszwecke genutzt werden. Die Tablets unterliegen rechtlichen Prüfungen, so dass ein unkontrollierter Zugriff auf das Internet ausgeschlossen ist.
Kinder, die aus medizinischen Gründen auf ein digitales Endgerät angewiesen sind, bekommen eine Ausnahme – Nutzungsregelung.
3. Konsequenzen bei Verstößen
3.1.Erstmalige Missachtung der Regeln
In der Regel bei Kindern Ermahnung durch Lehrkraft/ OGS - MitarbeiterIn;, KEINE ELTERNMAIL MitarbeiterInnen, Eltern und Erziehungsberechtigte werden ermahnt.
3.2.Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung
In der Regel bei Kindern temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages) sowie Mail an die Eltern; bei MitarbeiterInnen, Eltern und Erziehungsberechtigten Gespräch bei der Schul- oder OGS- Leitung .
3.3 Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts, regelmäßige Missachtung der Ermahnung, sich an die Regeln zu halten …)
In der Regel bei Kindern Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das
Wochenende verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch; Eltern und Erziehungsberechtigte bekommen Hausverbot; MitarbeiterInnen erhalten eine Dienstaufsichtsbeschwerde
3.4.Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und deren Verbreitung sind grundsätzlich für jeden an Schule Beteiligten ohne jegliche Ausnahme verboten.
Ausnahmen können nur für unterrichtliche Zwecke durch Eltern für ihre Kinder erteilt werden.
Die Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) ist nicht nur verboten, sondern strafbar.
Er erfolgt ohne Ausnahme in Fällen der unerlaubten Aufnahme und/ oder Verbreitung unerlaubter Inhalte eine sofortige Information an die Schul- oder OGS-Leitung, die die Eltern informiert und Anzeige bei den zuständigen Behörden stellt. Es erfolgen darüber hinaus Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen oder Dienstaufsichtsbeschwerden.
