Vergnügungsstättenkonzept

Um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet steuern und auf eine verträgliche Verteilung hinwirken zu können, wurde im Jahr 2011 das Vergnügungsstättenkonzept beschlossen. 2013 erfolgte die Ergänzung des Konzepts um (u.a.) Diskotheken.

Das Vergnügungsstättenkonzept ist ein städtebauliches Gesamtkonzept, in dem Bereiche identifiziert werden, in denen geplante Vergnügungsstätten ausgeschlossen bzw. auch zugelassen werden sollen. Es ermöglicht eine aktive Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten seitens der Stadt. Über eine systematische Standortsuche sind im Erarbeitungsprozess geeignete Genehmigungskriterien herausgearbeitet worden. Das Konzept bildet somit einen „roten Faden" für das Verwaltungshandeln. Dadurch wird eine Gleichbehandlung der Investoren und der Betreiber von Vergnügungsstätten sichergestellt. Das Vergnügungsstättenkonzept stellt ein übergeordnetes städtebauliches Konzept i.S. § 1 (6) Nr. 11 BauGB dar. Damit lassen sich im Rahmen der Bauleitplanung ortsspezifische Festsetzungen und Begründungen ableiten. Die Leitbildfunktion des Konzeptes führt zu einer Komplexitätsreduzierung im Einzelfall und dient v.a. auch zur Vereinfachung der internen Verwaltungskommunikation sowie der Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung.

© Stadt Paderborn

Die Aufgabe und das Ziel des Vergnügungsstättenkonzeptes besteht in der

  • Bestandsaufnahme und Kategorisierung von Vergnügungsstätten in Paderborn,
  • der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen,
  • der Beschreibung und Bewertung von zukünftigen Entwicklungstrends im Freizeit- und Entertainmentsektor,
  • der Identifizierung und Festlegung von Gebieten, die sich für die Aufnahme von Vergnügungsstätten eignen oder in denen städtebauliche Gründe gegen eine Ansiedlung sprechen und
  • der Erarbeitung eines stadträumlichen Entwicklungskonzeptes, in dem Leitlinien und Instrumente für einen qualifizierten und abgestimmten Umgang mit Vergnügungsstätten dokumentiert sowie ein Vorschlag zur planungsrechtlichen Umsetzbarkeit aufgezeigt werden.

Die Stadt Paderborn hat im Juni 2010 das Büro Planersocietät aus Dortmund beauftragt, ein entsprechendes Vergnügungsstättenkonzept zu erarbeiten. Dieses vom Rat der Stadt Paderborn beschlossene Konzept können Sie hier herunterladen.

Im Jahr 2013 wurde eine Ergänzung des Vergnügungsstättenkonzepts um die Unterart von Vergnügungsstätten "Diskotheken, Nachtbars und -clubs mit "kulturellem" Schwerpunkt" vom Rat der Stadt Paderborn beschlossen. Auch diese Ergänzung können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.