Haushaltskonsolidierung

Die Stadt Paderborn steht vor der Herausforderung, ihren Haushalt zu konsolidieren, um auch künftigen Generationen Handlungsspielräume zu sichern. Ziel ist es, in den kommenden zehn Jahren über 80 Millionen Euro einzusparen.

Die Haushaltskrise hat mittlerweile die meisten Kommunen in der Bundesrepublik erreicht.

Die wirtschaftliche Stagnation verschärft die ohnehin bestehende kommunale Unterfinanzierung. 
Die Steuereinnahmen können mit den dynamisch steigenden Kosten für Personal und soziale Leistungen nicht mehr Schritt halten.

Die Kommunen leisten ein Viertel der Ausgaben der öffentlichen Hand, erhalten aber nur ein Siebtel der gesamtstaatlichen Einnahmen.

Die strukturelle Unterversorgung der Kommunen macht auch vor Paderborn keinen Halt. Um die Stadt Paderborn zukunftssicher aufzustellen und auch kommenden Generationen Handlungsspielräume zu sichern, muss die Stadt Paderborn ihren Haushalt konsolidieren. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung das Beratungsunternehmen "PD – Partner oder öffentlichen Hand GmbH" beauftragt, ein umfassendes Konsolidierungskonzept für Paderborn zu erarbeiten. Ziel ist es, in spätestens zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können, in dem Aufwendungen und Erträge gleich groß sind.

Das Konsolidierungskonzept des Beratungsunternehmens, das ein Volumen von rund 80 Millionen EUR bis 2037 umfasst, wurde am 1. Oktober dem Stadtrat und damit der Öffentlichkeit präsentiert.


© Stadt Paderborn
© Stadt Paderborn

In den kommenden Wochen wird das Konsolidierungskonzept des Beratungsunternehmens in der Verwaltung beraten, konkretisiert, ggf. modifiziert und abschließend in ein sog. Haushaltssicherungskonzept (HSK) überführt. Dieses wird Bestandteil des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2027/2028, der am 17. Dezember in den Stadtrat eingebracht werden soll.

Ab Beginn des kommenden Jahres berät dann die Stadtpolitik den Haushaltsplanentwurf (einschließlich des HSK) und verabschiedet diesen im Laufe des Frühjahres. Anschließend erfolgt die Vorlage zur Prüfung und Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde.